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"Polizei" "Stop"

Verfasst: 21. November 2008 22:06
von Snow-White
Da ich weiß, daß hier einige rennleitungsverbunden sind, mal eine Frage. Wenn ich im Rückspiegel beim nachfolgenden Fahrzeug rechts oben in der Frontscheibe eine ziemlich kleine Leuchtschrift sehe, die wechselnd "Polizei" und "Stop" anzeigt, muß ich zwingend anhalten?

Re: "Polizei" "Stop"

Verfasst: 21. November 2008 22:11
von picomint
Wenn Du dieses Zeichen als Anweisung der Polizei verstehts ja - den ist ja per Gesetz Folge zu leisten.

Re: "Polizei" "Stop"

Verfasst: 21. November 2008 22:16
von Snow-White
Und wenn nicht? Wohlgemerkt, es wäre ein ziviles Fahrzeug. Die Schrift war schon sehr klein. So richtig habe ich keine Stelle in der STVO oder sonstige Vorschriften gefunden.

Re: "Polizei" "Stop"

Verfasst: 21. November 2008 22:18
von picomint
§36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
Besteh auf Deine Sorgfaltspflicht. :)

Re: "Polizei" "Stop"

Verfasst: 21. November 2008 22:24
von L.E. Octi
Snow-White hat geschrieben:Wenn ich im Rückspiegel beim nachfolgenden Fahrzeug rechts oben in der Frontscheibe eine ziemlich kleine Leuchtschrift sehe,
Gibt es eine Vorschrift wie oft man in den Rückspiegel schauen muss?

Re: "Polizei" "Stop"

Verfasst: 21. November 2008 22:28
von DIGGER1380
Eine Vorschrift nicht, aber in der Fahrschule hat man uns beigebracht alle 10sek in den Spiegel zu schauen.

Wenn nicht dann blinken Dich unsere "Freunde" schon mit der Lichthupe an. War bei mir bis jetzt immer der Fall.
Und wenn man dann nicht sofort anhält, bekommt man als erstes die Frage warum.

MfG DIGGER

Re: "Polizei" "Stop"

Verfasst: 21. November 2008 22:30
von picomint
L.E. Octi hat geschrieben:Gibt es eine Vorschrift wie oft man in den Rückspiegel schauen muss?
Generell nach § 9 Stvo: vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Re: "Polizei" "Stop"

Verfasst: 21. November 2008 22:36
von L.E. Octi
Na dann kann ich ja getrost paar Minuten auf der BAB oder einer größeren längeren Straße in der Stadt fahren ohne in den Rückspigel schauen zu müssen. :wink: Da kann man ja mal so ein Licht schon übersehen. Rush Hour mal ausgenommen.

P.S. Snow, ich verschiebs auch mal in den allgemeinen Bereich. Ist ja nicht O2 spezifisch.

Re: "Polizei" "Stop"

Verfasst: 21. November 2008 22:38
von picomint
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Side-Assist von den Premium-(*würg*)-Herstellern. Erspart den Fahrern ja so manchen Kontrollblick.

Re: "Polizei" "Stop"

Verfasst: 21. November 2008 22:45
von O2-RSBerliner
§ 36 Absatz 5 StVO sagt aus:

"Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen."

!!! Verkehrskontrollen sind im übrigen ohne konkreten Anlass zulässig !!!