Seite 1 von 2

Abnehmbare AHK nach Gebrauch demontieren? Gesetz?

Verfasst: 21. Oktober 2009 15:09
von knuddl
Leute, wie ist das eigentlich mit einer Abnehmbaren AHK?

Es wurde mir gesagt von einem Kollegen, er hätte mal gelesen, dass man die AHK nur hinmachen darf, wenn man einen AH fährt.
Und dann wieder weg. Ist das so?

Hintergrund ist der:
Mir rollte heute früh einer (ich stand) auf mein Auto drauf - Gottseidank hatte ich am Samstag Holz gefahren, somit die AHK noch dran. (Meim Auto wohl nix passiert, ich werde aber noch die AHK genauer unter die Lupe nehmen lassen in der Werkstatt nächste Woche, wenn es ne neue Zylinderkopfdichtung gibt :-( ).
Bei ihm hats das Nummernschild verbogen. Ich habe mir seine Adresse aufgeschrieben, Kennzeichen notiert, und wir setzten unseren Weg fort. Hätt ich da schon die Polizei rufen sollen? Sollte nun doch was an meinem Auto sein, und er dann sagen, er war das nicht? Hab ich Pech, oder?
Oder er sagt dann, ja, der hatte ja ne AHK die hätte er abmachen können, dann wär nix passiert, da ich ja dann rechtzeitig zum stehen gekommen wäre.
(Wie gesagt, bei meim Auto ist auf den ersten Blick nichts zu sehen gewesen, wobei wenn der freundliche was anderes feststellt, muss er zahlen...)

Re: Abnehmbare AHK nach Gebrauch demontieren? Gesetz?

Verfasst: 21. Oktober 2009 15:44
von kalli*
Mein Sachverständiger sagte mir gut das ich die Abnehmbare AHK nicht dran hatte als meiner zusammengeschoben worden ist ansonsten zeiht die Versicherung etwas von der Schadenssumme ab, da die AHK ja vielleicht nicht beschädigt worden wäre. Also immer abnehmen wenn man nix dahinter hat, ansonsten zahlt man einen Teil des eigenen Heckschaden selber.

Bei Bagatellschäden und Unfällen ohne Personenschaden kommt die Polizei nicht mehr raus, ausser es ist ein Miet oder Firmenwagen, da muss man es ja aufnehmen lassen.

Wenn nun die Werkstatt einen Schaden an deiner AHK feststellt bin ich nicht sicher wer dafür aufkommt,
denn du hättest den Hacken ja eigentlich abnehmen müssen.
Ich hoffe für dich das er hat keinen Schaden genommen hat.

Gruß
Kalli*

Re: Abnehmbare AHK nach Gebrauch demontieren? Gesetz?

Verfasst: 21. Oktober 2009 15:59
von Escape
Das ist eine ziemlich windige Argumentation der Versicherung. Allerdings würde ich einen möglichen Schaden gut prüfen lassen, irgendwo sind die Kräfte beim Aufprall ja hin.

Die AHK muss für den Solobetrieb m.E. nur abgenommen werden, wenn sie in montiertem Zustand das Kennzeichen verdeckt. Ansonsten kann sie montiert bleiben, da sie wie eine feste Kupplung alle Sicherheitsvorkehrungen erfüllt.

Re: Abnehmbare AHK nach Gebrauch demontieren? Gesetz?

Verfasst: 21. Oktober 2009 16:00
von Basti1982
kalli* hat geschrieben:Bei Bagatellschäden und Unfällen ohne Personenschaden kommt die Polizei nicht mehr raus, ausser es ist ein Miet oder Firmenwagen, da muss man es ja aufnehmen lassen.
Falsch! Wir in Niedersachsen kommen zu jedem kleinen Pups Unfall raus wenn es gewünscht wird.

Und die abnehmbare AHK solltest du abnehmen wenn du sie nicht brauchst, sonst gibts Ärger. Versuchs doch mit: Ich war auf dem Weg einen Anhänger bei nem Kumpel zu holen, dabei kam es zum Unfall. ;)

Re: Abnehmbare AHK nach Gebrauch demontieren? Gesetz?

Verfasst: 21. Oktober 2009 16:27
von Basti1982
Der Ehrlichkeit halber kann ich auch nur sagen, dass ich diese Information über Hörensagen von einem Verkäufer habe und auch Kollegen mir so etwas erzählten. Von der Versicherungsseite kann ich nichts zu sagen, gut möglich das es keinen Ärger gibt. Aber nachvollziehen könnte ich es, da der Schaden immens höher ist, wenn die abnehmbare nicht abgenommen wird. Wofür ist sie denn sonst abnehmbar ... abgesehen von der Optikfrage. Und Versicherungen streiten sich gerne darum, weniger zahlen zu müssen.

Re: Abnehmbare AHK nach Gebrauch demontieren? Gesetz?

Verfasst: 21. Oktober 2009 16:44
von neuhesse
So wie Escape kenne ich es auch.

@ Basti1982

Dürfte keine gute Ausrede sein. Was spricht dagegen die AHK erst beim Kumpel zu montieren?

Re: Abnehmbare AHK nach Gebrauch demontieren? Gesetz?

Verfasst: 21. Oktober 2009 16:44
von ade82
Escape hat geschrieben: Die AHK muss für den Solobetrieb m.E. nur abgenommen werden, wenn sie in montiertem Zustand das Kennzeichen verdeckt.
Ich glaube das hier ist der richtige Lösungsansatz. Es geht nur um die Ablesbarkeit des Kennzeichens.

Und in Hessen wird auch jeder Unfall aufgenommen, wenn sich die beiden Unfallparteien nicht einigen können. Allerdings gibts dann auch immer mindestens einen Unfallverursacher der wahrscheinlich auch 35 Euro zahlen darf.... :wink:

Re: Abnehmbare AHK nach Gebrauch demontieren? Gesetz?

Verfasst: 21. Oktober 2009 17:04
von troll-collect
Das Theam wurde auch schon an anderer Stelle diskutiert. Ich bediene mich mal:
http://www.motor-talk.de/forum/muss-man ... tml?page=1
Hier der wesentliche Inhalt:
Ich habe den kostenlosen Rechtsservice des "ADAC" genutzt und auf die Thematik der "abnehmbaren AHK´s" folgende Auskunft bekommen :

Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Sie muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.

Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Dieser Einwand wurde jedoch bislang - soweit ersichtlich - noch nicht von den Gerichten entschieden.
Fazit ist wohl: Es gibt keine abschließende Antwort -> also besser abnehmen wenn die AHK nicht gebraucht wird.

Re: Abnehmbare AHK nach Gebrauch demontieren? Gesetz?

Verfasst: 21. Oktober 2009 17:17
von Basti1982
Danke :-)

Re: Abnehmbare AHK nach Gebrauch demontieren? Gesetz?

Verfasst: 21. Oktober 2009 17:59
von Chief
Die gekupferten Ausführungen :wink: vom User troll-collect sind auch mein Wissensstand...da ich ne abnehmbare habe. "Es hätte ja" ist ein sehr dehnbahrer Begriff. Da bei Unfall sowieso meine Rechtschutz in Anspruch genommen würde hätte die sich dann damit zu befassen...gesetz den Fall sie wäre dran und es würde was passiert sein.