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Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!

Verfasst: 21. Oktober 2009 20:43
von Dr.Prof.Med.Culjak
Abend, (das guten lasse ich mal weg...)

ich komme mal gleich zum Thema, ich habe mir am 7.10. ein Gebrauchtwagen gekauft, ein octi 2 (8500€ bj 2005 159.000 km aber das ist ja eig. egal), nach 4 tagen also am 11.10. hats mir auf der Autobahn den Turbo verrissen, hab also bissl die Autobahn vernebelt. Meines Wissens nach fällt der schaden unter die Gewährleistung und der Händler muss mir den schaden reparieren. Mein Problem ist aber das der Händler in München ist und ich in Stuttgart lebe. Nach langem hin und her will dder Händler jetzt das ich das Auto auf eigene kosten nach München bringe da ihm die Reparatur bei mir in Stgt. (1500€) zu teuer ist er kann es in München günstiger reparieren (850€).

Im Kaufvertrag steht das der Erfüllungsort für Nachbesserungen der Sitz des Verkäufers ist, meine frage ich jetzt ob dieser Satz nach Gesetzt gültig ist, und ich echt die kosten tragen muss. Oder hat das vor Gericht keine Gültigkeit, und jemand hat mir ein Gesetz das aussagt das er das Auto im Ort wo der schaden passiert ist reparieren, weil irgendwie hab ich das mal so gehört..


So ich hoffe das mir jemand nen gute Rat hat, ich will endlich wieder in mein octi steigen....

Mario

Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!

Verfasst: 21. Oktober 2009 21:09
von Rainer-76
Da es sich hier um eine zivilrechtliche Sache handelt, gilt nach § 269 BGB der Wohnsitz bzw. der
Geschäftssitz von dem der die Leistung zu erbringen hat als Erfüllungsort. Außerdem steht es
ja auch in den AGB drin, die ja ein Vertragsbestanteil sind.

Stellt sich also die Frage, ob es für Dich eine unangemessene Benachteilung ist, wenn
Du das Auto von Stuttgart nach München bringen musst. Da solltest Du am Besten
mal nen Anwalt fragen.

Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!

Verfasst: 21. Oktober 2009 21:12
von Snow-White
Ist beim Kauf eines Fahrzeugs für private Zwecke im Falle eines Mangels kein Ort für die Durchführung der Nacherfüllung im Vertrag bestimmt, richtet sich der Leistungsort für die Nachbesserung grundsätzlich nach dem Ort, wo sich der Gegenstand vertragsgemäß befindet. Das ist beispielsweise bei einem Kfz der Wohnsitz des Käufers oder - wie hier - beim Kauf einer Jacht deren Liegeplatz.

Urteil des BGH vom 08.01.2008
X ZR 97/05
BGHR 2008, 551
DAR 2008, 267
Heißt im Umkehrschluß, Erfüllungsort bestimmt, schlechte Karten für Dich.

Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!

Verfasst: 21. Oktober 2009 21:20
von Dr.Prof.Med.Culjak
Ich habe jetzt mal diese seite gefunden,

http://www.123recht.net/Die-Gew%C3%A4hr ... 25935.html


was haltet ihr von punkt 3? Das auto ist ja nicht fahrbereit.

Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!

Verfasst: 21. Oktober 2009 21:28
von Snow-White
Deine Seite ist von 2007, das BGH-Urteil von 2008.

Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!

Verfasst: 21. Oktober 2009 21:41
von Dr.Prof.Med.Culjak
ou man, stimmt ja....aber man weis ja nicht ob das auto in dem vergahren in München fahrtüchtig war oder nicht, währe es fahrtüchtig verstehe ich es ja, aber wenn ich meinen fahr hab ich ich nen motorschaden

Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!

Verfasst: 21. Oktober 2009 21:46
von DocMuc
weh weh weh, recht, deh eh
:wink:

Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!

Verfasst: 21. Oktober 2009 21:57
von insideR
Mobi is nich, was?

Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!

Verfasst: 21. Oktober 2009 21:59
von Rainer-76
Wenn das Auto nicht fahrbereit ist und Du es auf Deine Kosten nach München bringen
lassen sollst, stellt das meiner Meinung nach eine unangemessene Benachteiligung für
Dich dar.

Normalerweise haben doch die meisten Autohäuser einen Abschleppwagen oder einen
Wagen mit AHK und PKW-Transport-Anhänger. Vielleicht könnt ihr ja eine Einigung
finden.

Auf jeden Fall einen Rechtsanwalt fragen. Grundsätzlich hast erst mal Du die
schlechteren Karten wegen der Vereinbarung über den Erfüllungsort. Außerdem steht
in fast allen Verträgen und AGB´s eine "Salvatorische Klausel" die aussagt, dass falls
eine Vereinbarung im Vertrag unwirksam ist, der Vertrag dadurch als ganzes nicht
unwirksam wird und für diesen Fall die unwirksame Regel durch eine andere wirksame
Regel ersetzt wird, die dem Gewollten am nächsten kommt.

Jedoch sieht der Gesetzgeber Möglichkeiten vor, die Deine Rechte als Privatperson
gegenüber Unternehmen stärken.

Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!

Verfasst: 21. Oktober 2009 22:24
von Dr.Prof.Med.Culjak
Dankefür die infos, ich gehe mal morgen zum anwalt. Jetzt hab ich ja schon mal was...

Wünscht mir glück :)