Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!
Verfasst: 21. Oktober 2009 20:43
Abend, (das guten lasse ich mal weg...)
ich komme mal gleich zum Thema, ich habe mir am 7.10. ein Gebrauchtwagen gekauft, ein octi 2 (8500€ bj 2005 159.000 km aber das ist ja eig. egal), nach 4 tagen also am 11.10. hats mir auf der Autobahn den Turbo verrissen, hab also bissl die Autobahn vernebelt. Meines Wissens nach fällt der schaden unter die Gewährleistung und der Händler muss mir den schaden reparieren. Mein Problem ist aber das der Händler in München ist und ich in Stuttgart lebe. Nach langem hin und her will dder Händler jetzt das ich das Auto auf eigene kosten nach München bringe da ihm die Reparatur bei mir in Stgt. (1500€) zu teuer ist er kann es in München günstiger reparieren (850€).
Im Kaufvertrag steht das der Erfüllungsort für Nachbesserungen der Sitz des Verkäufers ist, meine frage ich jetzt ob dieser Satz nach Gesetzt gültig ist, und ich echt die kosten tragen muss. Oder hat das vor Gericht keine Gültigkeit, und jemand hat mir ein Gesetz das aussagt das er das Auto im Ort wo der schaden passiert ist reparieren, weil irgendwie hab ich das mal so gehört..
So ich hoffe das mir jemand nen gute Rat hat, ich will endlich wieder in mein octi steigen....
Mario
ich komme mal gleich zum Thema, ich habe mir am 7.10. ein Gebrauchtwagen gekauft, ein octi 2 (8500€ bj 2005 159.000 km aber das ist ja eig. egal), nach 4 tagen also am 11.10. hats mir auf der Autobahn den Turbo verrissen, hab also bissl die Autobahn vernebelt. Meines Wissens nach fällt der schaden unter die Gewährleistung und der Händler muss mir den schaden reparieren. Mein Problem ist aber das der Händler in München ist und ich in Stuttgart lebe. Nach langem hin und her will dder Händler jetzt das ich das Auto auf eigene kosten nach München bringe da ihm die Reparatur bei mir in Stgt. (1500€) zu teuer ist er kann es in München günstiger reparieren (850€).
Im Kaufvertrag steht das der Erfüllungsort für Nachbesserungen der Sitz des Verkäufers ist, meine frage ich jetzt ob dieser Satz nach Gesetzt gültig ist, und ich echt die kosten tragen muss. Oder hat das vor Gericht keine Gültigkeit, und jemand hat mir ein Gesetz das aussagt das er das Auto im Ort wo der schaden passiert ist reparieren, weil irgendwie hab ich das mal so gehört..
So ich hoffe das mir jemand nen gute Rat hat, ich will endlich wieder in mein octi steigen....
Mario