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Fahrzeug früher eintauschen?!
Verfasst: 6. Februar 2010 18:19
von wrack
Hallo liebe Gemeinde,
ich kam gestern mit nen kollegen ins gespräch, wo ich sagte, das ich in 2jahren mein auto zurück geben will (ballon-finanzierung) und mir dafür ein L&K oder RS holen will. Er meinte, ich könnte ihn doch jetzt zurück geben, da es jetzt noch ein Jahreswagen wäre, für den Händler. Google spuckt nichts informatives hierzu aus. Geht das? Wäre der Verlust so groß?!
Mfg
Re: Fahrzeug früher eintauschen?!
Verfasst: 6. Februar 2010 18:24
von Klinke
Gehen tut das. Aber genaue verwertbare Infos zum Verlust wirst du nur in einem Einzelgespräch herausfinden. Denn soviel ist klar. Die errechneten Zinsen + veranschlagte Kilometer + Endsumme werden damit über den Haufen geschmissen. Eine vorzeitige Auslösung wird sich die Bank bezahlen lassen.
Aber wie hoch und unter welchen Konditionen musst du wie gesagt in einem persönlichen Gespräch mit deinem Verkaufsleiter aushandeln.
Re: Fahrzeug früher eintauschen?!
Verfasst: 6. Februar 2010 18:25
von tehr
wrack hat geschrieben:ballon-finanzierung
Was ist denn das?
Ist das der Fachbegriff für einen Kauf auf Pump, den man nach einiger Zeit platzen lässt?

Re: Fahrzeug früher eintauschen?!
Verfasst: 6. Februar 2010 18:31
von Klinke
Quatsch das ist eine 3 Wege Finanzierung, die in den meisten Fällen auch zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt bei vorher vereinbarten Kilometerstand abgeschlossen wird.
Im speziellen Fall von wrack würde ich eher abraten. Aber auch ich kann nur aus meinen Erfahrungen sprechen und keine genauen Angaben liefern. Günstiger kommt er jedoch nicht weg, dass ist wohl klar.
Denn ob sein jetziger Wagen dann als Jahreswagen zählt oder nicht, davon hat er als Nicht-Eigentümer nichts.
Re: Fahrzeug früher eintauschen?!
Verfasst: 6. Februar 2010 18:33
von BAR-BOSS
ich hatte mal nen Fiat Coupe, da habe ich es auch so gemacht. Es waren noch ca 7000,- in raten zu zahlen. durch díe Vorzeitge auslösung musste ich nur noch 5000,- hinlegen.
Das Auto dann in Zahlung gegeben und gut war.
Dann habe ich mir meinen Octi geholt...habe das Gleiche jetzt wieder vor. Mal sehen was diesmal raus kommt?!
Hängt auch ein bißchen vom wertverlust und Laufleistung ab. mfg
Re: Fahrzeug früher eintauschen?!
Verfasst: 6. Februar 2010 18:35
von tehr
Für die Abwrackprämie entscheidend ist, auf wen das Fahrzeug zugelassen war. Die Wagen, die mein Arbeitgeber least, sind auf ihn zugelassen; somit stellen sie also keine Jahreswagen dar.
Re: Fahrzeug früher eintauschen?!
Verfasst: 6. Februar 2010 20:53
von RS200@raceblue
wrack hat geschrieben:Hallo liebe Gemeinde,
ich kam gestern mit nen kollegen ins gespräch, wo ich sagte, das ich in 2jahren mein auto zurück geben will (ballon-finanzierung) und mir dafür ein L&K oder RS holen will. Er meinte, ich könnte ihn doch jetzt zurück geben, da es jetzt noch ein Jahreswagen wäre, für den Händler. Google spuckt nichts informatives hierzu aus. Geht das? Wäre der Verlust so groß?!
Mfg
Betriebswirtschaftlich, vor allem im Bezug auf den Wertverlust, ist es das Beste ein neu gekauftes Fahrzeug bis zu dessen letzten Gang (z. Autofriedhof) zu fahren.
Da einen aber meistens früher die Kauflust "quält", ist der richtige Zeitpunkt für den Fahrzeugwechsel eine Abwägung, zwischen Wunsch u. finanzieller Machbarkeit.
Je früher du das Fahrzeug dran gibst, um so höher ist der Wertverlust. Ich denke, dass du bei deiner Wunschkonstellation (Vertrag eher beenden) deutlich draufzahlen würdest.
Aber das kann dir dein

bzw. mit ihm die Skoda-Bank genau ausrechnen.
Re: Fahrzeug früher eintauschen?!
Verfasst: 6. Februar 2010 22:32
von TorstenW
Moin,
Beim Autocredit (das ist die Ballonfinanzierung

) bist Du in jeder Hinsicht flexibel, was die vorzeitige Ablösung etc. anbetrifft. Du bist nicht mal an das Autohaus gebunden, bei dem Du ihn gekauft hast, weil es der Bank wurscht ist, woher sie ihr Geld bekommt.
Du kannst Dir ja von der Bank mal mitteilen lassen, wie hoch der Wert ist, den sie noch für das Auto haben wollen. Du kannst es auch selber ungefähr ausrechnen, da ist im Vertrag so eine Formel drin, mit der die Zinsen berechnet werden.
Dann kannst Du das mit dem Geld, dass der Händler Dir bezahlen will, gegenüberstellen.
Setz Dich aber vorher hin!!!
Der Wertverlust ist im ersten Jahr am größten; viel höher als die bisher gezahlten Raten, auch wenn man die Zinsgutschrift abzieht.
Es wird also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein (mehr oder weniger großes) Verlustgeschäft für Dich. Ist auch abhängig davon, ob Du eine Anzahlung gelsistet hast oder nicht. Denke dran: die Anzahlung verringert zwar die Rate, bringt aber für den aktuellen (Rest)wert nichts!
Ob Du das Ganze eingehst, musst Du selber entscheiden.............
Grüße
Torsten
Re: Fahrzeug früher eintauschen?!
Verfasst: 7. Februar 2010 00:53
von neuhesse
Da es sich bei einer Ballonfinanzierung auch um ein Verbraucherdarlehen handelt, kann dieses ab 6 Monaten nach der vollständigen Kreditauszahlung mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden (BGB § 489). Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf nicht berechnet werden. Allerdings darf die Bank eine Gebühr für die Auflösung des Kredits in Rechnung stellen und eine evtl. bei Kreditabschluß vom Darlehensnehmer gezahlte Bearbeitungsgebühr braucht nicht von der Bank zurückgezahlt werden.
Aufgrund der eigentlich immer im Vertrag festgehaltenen Punkte, Kreditsumme, Zinssatz, Rate, Bearbeitungsgebühr (Abschluß) sollte sich die Restschuld zum gekündigten Termin ausrechnen lassen. Jetzt mußt du nur noch schauen, ob der Wert deines Autos diesen Betrag, plus die Bearbeitungsgebühr für die Kündigung, deckt.
Da das Auto dir gehört, kannst du es nach deinem Belieben veräußern. Erzielst vielleicht dadurch einen höheren Preis als beim Händler. Eines solltest du aber bedenken, zum Kündigungstermin mußt du die Restschuld bei der Bank begleichen.
Re: Fahrzeug früher eintauschen?!
Verfasst: 7. Februar 2010 01:13
von Master of Octavia
Möglich ist dies auf jeden Fall! Hab ich selbst bei meinem vorhergehenden O1 gemacht.
Allerdings wird es sich für dich nach 1 Jahr nicht rechnen!
Auch hängt es davon ab, in wie weit Du dich an die vertraglich abgemachten Kilometer gehalten hast (auf deren Basis ja die Restrate berechnet wurde)
Lass es doch von Deinem

mal durchrechnen!