Gewährleistung auf Reparaturen ?

Zur Technik des Octavia I
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Cozmo
Frischling
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Gewährleistung auf Reparaturen ?

Beitrag von Cozmo »

Hi Folks,
gestern war es mal wieder so weit, ich hatte mal wieder einen dieser "Ohha neeeee" Momente. Dieser Moment der einem irgendwie unterbewusst immer im Nacken sitzt denn man weiß er wird kommen, dieser Moment, dieser Augenblick des Entdeckens, des Motorrasselns, Liegenbleibens.... :evil:
Bei mir war es dann gestern eine fette Öllache unter meinem Octi TDI 1,9.
Druntergeguckt ausser Öl nix gesehen - Motorhaube auf, na klasse hier dürfte die nächste Zeit nix mehr korrodieren - alles gleichmässig in Öl getaucht.

Ok, 30km bis nach Hause riskieren oder nicht? Öl gepeilt - leer.
Mist!!! :o
30km ohne Öl? Klar geht das?!
Motor angelassen, losgefahren.
Keine Ölstandswarnung - die kam erst nach 29 km.
Gut angekommen. :D

Motorraum gecheckt, Motor angelassen, alles klar die Ölleitung zum Turbolader undicht(an der Flanschstelle).
Moment - Turbolader? Der ist doch erst neu reingekommen.
Lt. Rechnung wurde auch eben diese Ölleitung gewechselt.
Seit dieser Reparatur habe ich 5000 km zurückgelegt.

Und nun die Frage ans Publikum:
Hab ich da Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung? Wie sieht es mit Schadenersatz für Motorwäsche und Öl aus?


Danke schon mal in Voraus
Octi, 1.9 TDi SLX '99
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insideR
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Beitrag von insideR »

Also ich hätt die Info-Line angerufen und mich schleppen lassen. Für sowas ist die da und die sollen recht fix sein. Deine öllose Tour find ich über-mütig, quasi. Hoffen wir mal, dass es nicht zum frühzeitigen Motortod kommt.
Für ihre Arbeit muß die Werkstatt natürlich geradestehen und auch für die Schäden, die daraus entstehen. Das einzige ist, dass du nicht ohne Absprache in eine andere Werkstatt darfst, um es reparieren zu lassen und denen dann einfach die Rechnung präsentierst. Da muß der "Dienstweg" schon eingehalten werden.
Ralf
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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PatrickmeinName
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Beitrag von PatrickmeinName »

insideR hat Recht, Du hast natürlich Ansprüche gegen deine Werkstatt.
Die Gewährleistungsansprüche verjähren erst nach zwei Jahren.

Gruß

Patrick
2004 bis 2005: Octavia 1.8T SLX. 2005 bis Mai 2007: Alfa 147. Jetzt wieder Octavia 1.8T, diesmal ein Laurin und Klement.
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