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Verfolgungverjährung
Verfasst: 8. Juli 2004 09:28
von Melli
hallo zusammen,
ich bin am 24.3. geblitzt worden. freitag kam der bußgeldbescheid mit datum 1.7.
ich meine mich zu erinnern, dass es eine verjährung gibt (drei monate ?).
kennt sich hier jemand aus und weiss, wie große meine chance bei widerspruch ist ?
vielen dank und grüße
melli

Verfasst: 8. Juli 2004 09:42
von Schraubi
das mit den 3 monaten ist korrekt
es kann doch aber auch sein das die dich irgendwann nochmal geblitzt haben und es nur nicht mitbekommen hast
--> wenn doch der blitzer vom märz ist müßtest du eigentlich gute chancen haben da ohne irgendwas durchzukommen
Verfasst: 8. Juli 2004 09:44
von frankw
Hallo,
da habe ich folgendes gefuinden
Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten richtet sich gemäß § 31 Abs. 2 OWiG grundsätzlich nach der Höhe der Bußgeldandrohung. Für Verkehrssachen bestimmt § 26 Abs. 3 StVG eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Die Dreimonatsfrist gilt aber nur, solange wegen des Verstoßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate, § 26 Abs. 3 StVG.
Vielleicht warst Du doch für die Sherifs ein bissel zu schnell?
Gruß Frank
Verfasst: 8. Juli 2004 09:45
von DeMixx
Hi Melli
Langsamer fahren hilft
Aber ich will mal nicht so sein, guckst du
http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/verjaehrung.php
Bye
DeMixx
Verfasst: 8. Juli 2004 10:07
von Melli
Schraubi hat geschrieben:das mit den 3 monaten ist korrekt
es kann doch aber auch sein das die dich irgendwann nochmal geblitzt haben und es nur nicht mitbekommen hast
--> wenn doch der blitzer vom märz ist müßtest du eigentlich gute chancen haben da ohne irgendwas durchzukommen
in dem bussgeldbescheid stand ja das datum drin. also war es wohl von märz
@frank: muss ich wohl, sonst hätte ich ja keinen bußgeldbescheid bekomen
@demix: dankeschön

Verfasst: 8. Juli 2004 12:32
von AMenge
Vorsicht mit der Verjährung. Grundsätzlich gilt zwar die 3-Monats-Regel. Dabei geht es aber nicht um den Zeitraum vom Vergehen bis zur Zustellung. Vielmehr handelt es sich um den Zeitraum, in dem dieser Vorgang amtlicherseits nicht bewegt wurde. Wenn also deine Akte innerhalb der Frist bearbeitet wurde, dann geht die Verjährungsfrist wieder von vorne los.
Verfasst: 8. Juli 2004 12:36
von Melli
was meinst du mit "bearbeitet" ?
mir wurde bislang nix geschickt (anhörungsbogen o.ä.), ausser dem
bußgeldbescheid.
einspruch erheben kann man ja mal, mehr als es dann doch zahlen zu müssen kann ja nicht passieren, oder ?
Verfasst: 8. Juli 2004 12:49
von LJ Octi
@ AMenge
Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Denn normalerweise gilt, vom Feststellungstag( Tag wenn´s hell aufleuchtet ) bis Eingangstag beim Abgeblitzten dürfen nicht mehr als 3 Monate vergehen, ich zumindest habs durchgekriegt
MFG von Kendy B.
Verfasst: 8. Juli 2004 12:57
von frankw
Wenn man mal den Link, welchen DeMixx gepostet hat, durchliest, so wird man folgendes finden:
Die Übersendung des Anhörungsbogens unterbricht die Verfolgungsverjährung nicht. Ist vor Ablauf von 3 Monaten weder ein Bußgeldbescheid ergangen, noch öffentliche Klage erhoben, verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten tatsächlich auch in 3 Monaten. Allerdings ist man nach Ablauf der 3 Monate noch nicht "sauber". Die Gerichte billigen den Bußgeldstellen nämlich relativ lange Bearbeitungszeiträume zwischen der behördeninternen Anweisung, daß ein Bußgeldbescheid erteilt werden soll, und dessen tatsächlicher Ausfertigung und Versendung zu ([...] auch schon mal als "faktische Rückdatierung" des Bußgeldbescheids bezeichnet). Nach meiner Erinnerung ist 1 Monat Zeitdifferenz zwischen Ausstellung und Zugang des Bußgeldbescheids noch für zulässig gehalten worden. Grund: Bußgeldstellen sind chronisch überlastet und arbeiten meistens nur wenige Tage vor Verjährungseintritt die Bußgeldverfahren ab. Also: Erstmal abwarten.
Man kann also folgendes interpredieren: 3 Monate + 1 Monat. Aber Einspruch würde ich an Mellis Stelle trozdem machen. Man kann Glück haben oder nicht. Die Chancen dazu stehen 50:50.
Gruß Frank
Verfasst: 8. Juli 2004 13:01
von C|Y|R|U|S
Mit den Widersprüchen wäre ich generell vorsichtig, sonst muß man am Ende noch ein Fahrtenbuch führen.