Seite 8 von 8

Re: 1.4 TSI mit Vialle LPDi - Umrüstung KW11 / Update KW 13

Verfasst: 7. Februar 2015 17:38
von SaSu
Oki Doki!!

Vielen Dank, werde ich gleich mal los lesen :)


Schönes Wochenende :)

Re: 1.4 TSI mit Vialle LPDi - Umrüstung KW11 / Update KW 13

Verfasst: 18. März 2015 09:36
von Octi_TDI
Naja, dann mein Beileid zum Geschehen! Es ist eben wahr: jede Technik ist nur so gut, wie Werkstatt, die sie betreut.

Re: 1.4 TSI mit Vialle LPDi - Umrüstung KW11 / Update KW 13

Verfasst: 18. März 2015 10:38
von ThomasB.
Schade, aber nachvollziehbar...

ich kann Dir nur raten, in solchen Fällen einen (Fach-)Anwalt hinzu zu ziehen. Genauso finde ich eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung, die man ja für wenige Euros bekommt, Pflicht. Dort "draussen" lauern zu viele Fallstricke... 8)

Re: 1.4 TSI mit Vialle LPDi - Umrüstung KW11 / Update KW 13

Verfasst: 19. März 2015 08:42
von SaSu
Moin zusammen,

nach langem hin und her habe ich mich dazu entschieden das Verfahren einem Anwalt zu übergeben.

Ein Dekra Gutachter hat zwischenzeitlich das Verschließen des Unterbodens mittels Karosseriestopfen als
mangelhaft eingestuft und die Nachbesserung bzw. das korrekte Verschließen würde dann 450 € kosten,
desweiteren ist der Stopfen in der Mittelkonsole "im Sichtfeld und wird zu 100% angesetzt". Will heißen
bei der Restwertermittlung gehen 150€ für den Tausch der Mittelkonsole ab.

Die Werkstatt wurde jetzt von meinem Anwalt angeschrieben. Sie bleibt bei Ihrem Angebot der Rück-
zahlung von 2500€. Ich hab in der kommenden Woche erneut Termin beim Anwalt und dann schauen
wir mal, wie der weitere Schlachtplan aussieht. Wird ja nicht günstiger ;) Aber ich hab ein dickes Fell ^^

In diesem Falle ist die Technik nur so gut, wie das Interesse des Herstellers an der Fehlersuche. Wenn
die Kommunikation zwischen Werkstatt und Vialle genauso bescheiden war, wie die von Vialle mit mir,
da kann die Werkstatt Hoch und Tief springen und es wird sich nichts ändern. Fakt ist - Vertragspartner
ist die Werkstatt und diese muss nun mal für die verbaute Technik gerade stehen - was auch das Angebot
erklärt.

Wo ich dir 100%ig Recht geben muss, ThomasB., ist, dass eine Verkehrsrechtschutz sehr wichtig ist!!! Hier
ist zu bedenken, diese muss schon beim Umrüsten wirksam sein. In den AGBs meiner Versicherung ist definiert,
dass nicht die Erstattung der Fall ist, sondern die Umrüstung - und zu diesem Zeitpunkt griff meine Verkehrs-
rechtschutz noch nicht :( UND auch wichtig...geht nicht zu spät zum Anwalt, in meinem Fall hätte ich eher
reagieren müssen, hab halt zu lang an das Gute im Menschen und der Technik geglaubt :(


Grüße,
SaSu