Xenon zu Bi-Xenon

Zur Technik des Octavia II
methwork
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Xenon zu Bi-Xenon

Beitrag von methwork »

Hallo!
Mittlerweile gibt es ja Xenon-Brenner mit H1-Fassung.
Wer weiß, wie das ganze rechtlich aussieht, wenn man Xenon zu Bi-Xenon
dadurch upgradet?
Bisher habe ich nur Aussagen über Xenon-Nachrüstung gelesen, aber die
entfallen ja, weil serienmäßig.
ALWR und SWR sind ja somit schon Serie. Sind neue Streuscheiben
erforderlich? üblicherweise ist das Fernlicht ja nicht an, wenn einem
jemand entgegen kommt , also wozu andere streuscheiben? :-) Ist es
überhaupt zulässig? Sind "Nachrüst-Brenner" von originalen zu unterscheiden?
Konnte leider auch im Netz keien konkreten Aussagen finden... weiß
jemand was genaues ?
Danke für Tips,


methwork
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Echo
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Beitrag von Echo »

Bixenon heisst ja dass auch das Fernlich mit Xenon realisiert wird. Wenn aber der Reflektor nur für Abblendlicht ausgelegt ist, muss ja dieser auch ausgetauscht werden. Der Brenner ist doch Fassung und Leuchtmittel, oder?
rubidubidu
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Beitrag von rubidubidu »

Wenn Du in die Fernlichtfassung Xenon einbaust wirst Du aber keine Lichthupe mehr nutzen können, da Xenon eine gewisse Einschaltzeit braucht. Aus diesem Grund haben Autos mit serienmäßigem Bi-Xenon auch Halogen-Fernlicht. Und daher wird dieNachrüstung von reinem Xenon als Fernlicht nicht zulässig sein.
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Mackson
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Beitrag von Mackson »

Den Xenon-Brenner mit H1-Fassung möchte ich sehen, der dann an einem herkömmlichen 12V-H1-Anschluß richtiges, echtes Xenonlicht liefert :rofl:

Des Weiteren besteht Bi-Xenon aus zusätzliche elektro-mechanischen Ablenkeinheiten, die die Linsen für's Fernlicht "öffnen". Betätigt man bei einen Bi-Xenon-Fahrzeug die Lichthupe, so leuchtet bei eingeschaltetem Licht die H1-Fernlichtbirne und die Xenonlinse wird "geöffnet". Aus diesem Grund ist das Bi-Xenon-Fernlicht wesentlich heller als bei normalen Autos - es leuchten ja 4 Lichtquellen. Ist das Licht aus, leuchtet bei Lichthupe nur die H1-Birne.
Funktioniert die Lichthupe nicht nicht bekommt man keinen TÜV und ohne TÜV erlischt die Betriebserlaubnis des Autos. Damit dürften wohl alle rechtlichen Fragen geklärt sein?

Gruß M.
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Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
rubidubidu
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Beitrag von rubidubidu »

Danke, wollt's nicht so ausführlich machen, aber das ist genau der Punkt!
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Echo
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Beitrag von Echo »

rubidubidu hat geschrieben:Wenn Du in die Fernlichtfassung Xenon einbaust wirst Du aber keine Lichthupe mehr nutzen können, da Xenon eine gewisse Einschaltzeit braucht. Aus diesem Grund haben Autos mit serienmäßigem Bi-Xenon auch Halogen-Fernlicht. Und daher wird dieNachrüstung von reinem Xenon als Fernlicht nicht zulässig sein.
Wobei es auch Autos mit reinem Xenon gibt. Audi und ich glaube der Passat haben ein Bi-Xenon ohne H1 ;)
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Mackson
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Beitrag von Mackson »

:roll: Nee, haben sie aus o.g. Gründen nicht. Außerdem hamwer von jeden Typ einen Karren im Programm. Es gibt keine Autos in D, welche Bi-Xenon ohne zusätzlich herkömmliches Fernlicht haben. Punkt!

Gruß M. :wink:
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Beitrag von iron2504 »

außerdem braucht man zum "zünden" der Xenon Beleuchtung ca. 85V, und das transformieren die nicht in der Fassung dieser Xenon H1 Birnchen :rofl:

so long

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Beitrag von orkfresh »

VETO, der Phaeton hat afaik reines Xenon, mit extra-Schnell-Vorbrenner, damit man auch mit Xenon die Lichthupe hinbekommt.
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Echo
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Beitrag von Echo »

orkfresh hat geschrieben:VETO, der Phaeton hat afaik reines Xenon, mit extra-Schnell-Vorbrenner, damit man auch mit Xenon die Lichthupe hinbekommt.
Sag ich doch. Der große Passat halt :rofl:
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