Diesel ade?

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Black RS
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Re: Diesel ade?

Beitrag von Black RS »

Gesetzgebung | Bundesrat billigt Einschränkung von Diesel-Fahrverboten

Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 15.3.2019 die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Einschränkung von Diesel-Fahrverboten gebilligt.

Künftig können die Kommunen auf Fahrverbote verzichten, wenn die Stickstoffdioxidbelastung 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet. In diesen Gebieten sei davon auszugehen, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm bereits mit Maßnahmen wie Softwareupdates, Elektrifizierung des Verkehrs, Nachrüstung des ÖPNV und Hardwarenutzung von Kommunal- und Lieferfahrzeugen erreicht werde, heißt es in der Gesetzesbegründung. Daher seien Fahrverbote bei relativ geringen Überschreitungen nicht verhältnismäßig.

Diesel der Schadstoffklassen Euro 6, bestimmte Euro- 4- und Euro-5-Fahrzeuge, besonders nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge sowie Handwerker- und Lieferfahrzeuge sind von den Verkehrsverboten ausgenommen.

Der Bundestag ergänzte den Regierungsentwurf um weitere bundesweite Ausnahme für bestimmte schwere Fahrzeuge der privaten Entsorgungswirtschaft, z.B. für Verpackungsmüll aus der gelben Tonne.

Lokale Behörden dürfen überdies weitere Ausnahmen von den Fahrverboten erlassen, beschloss der Bundestag.

Hinweis:
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten.

Quelle: BundesratKOMPAKT v. 15.3.2019
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Re: Diesel ade?

Beitrag von Black RS »

Gesetzgebung | Bundesrat billigt Gesetz zur Überwachung von Diesel-Fahrverboten

Der Bundesrat hat am 15.3.2019 das vom Bundestag einen Tag zuvor beschlossene Gesetz gebilligt, welches Polizei und Ordnungsbehörden die Überwachung angeordneter Diesel-Fahrverbote erleichtern soll.

Danach können Behörden künftig relevante Daten wie Fahrzeugkennzeichen, Schadstoffklassen oder Bilder der Fahrer automatisiert erheben, speichern und verwenden. Ermöglicht wird dies durch die Aufnahme eines Paragrafen 63c in das Straßenverkehrsgesetz. Um festzustellen, ob für ein Fahrzeug ein Fahrverbot gilt, dürfen die Behörden auf das Zentrale Fahrzeugregister zurückgreifen, in dem Halter- und Fahrzeugdaten gespeichert sind.

Der Bundestag hat den ursprünglichen Regierungsentwurf in einigen Aspekten geändert: Danach sind nur stichprobenartige Überprüfungen mit mobilen Geräten erlaubt. Ausdrücklich unzulässig sind verdeckte Datenerhebungen und Videoaufzeichnungen. Damit reagierte der Bundestag auf Kritik des Bundesrates: dieser hatte den Gesetzentwurf im ersten Durchgang wegen datenschutzrechtlicher Bedenken ausdrücklich abgelehnt. Kritisch sahen die Länder insbesondere die geplante flächendeckende Überwachung sowie die anlasslose Datenerhebung aller Fahrer und die langen Löschungsfristen. Auch in diesen Punkten hat der Bundestag nachgebessert: So müssen die Daten im Falle des berechtigten Fahrens in einer Fahrverbotszone nunmehr unverzüglich und in allen anderen Fällen bereits nach zwei Wochen gelöscht werden. Der Regierungsentwurf sah ursprünglich eine Löschfrist von sechs Monaten vor.

Hinweis:
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll bereits einen Tag später in Kraft treten.

Quelle: BundesratKOMPAKT v. 15.3.2019
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Re: Diesel ade?

Beitrag von Black RS »

Egal, ob gefahren wird, gefahren werden kann oder das Auto in der Garage parkt: Kfz-Steuer ist fällig.
Dieselfahrverbot und trotzdem Kfz-Steuer zahlen?

Das Finanzgericht Hamburg hat klar gestellt, dass Fahrverbote grundsätzlich keine Herabsetzung der Kraftfahrzeugsteuer begründen.

Der Halter eines Diesel-PKW mit Emissionsklasse Euro 5 hatte vor dem Finanzgericht Hamburg geklagt: Weil in einzelnen Städten und Gemeinden die Straßennutzung für seinen PKW durch Dieselfahrverbote eingeschränkt werde, widerspreche die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Besteuerungsgrundlage sei der Schadstoffausstoß; infolge des Fahrverbotes sei sein Fahrzeug potenziell weniger schädlich, weil es in den Fahrverbotszonen keine Stickoxide mehr ausstoße, so seine Begründung.

Zulassung zum Verkehr maßgeblich

Die Richter sahen das mit Urteil vom 14. November 2018 (Az. 4 K 86/18) anders: Bemessungsgrundlage für die Steuer seien zwar die Kohlendioxidemissionen und der Hubraum; die Verpflichtung zur Kfz-Steuer setze aber bereits dann ein, wenn das Fahrzeug nach den verkehrsrechtlichen Bestimmungen zum Verkehr zugelassen wird. Darauf, ob das Fahrzeug überhaupt genutzt, über welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß das Fahrzeug genutzt werde oder welche Straßen befahren beziehungsweise nicht befahren würden, komme es nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Kraftfahrzeugsteuer nicht an.

Im Übrigen basierten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf Normierungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Straßenverkehrsordnung und folgten eigenen Regeln, ohne auf die Berechnung und Höhe der Kraftfahrzeugsteuer auszustrahlen.
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Re: Diesel ade?

Beitrag von Black RS »

Erreicht der Abgasskandal bei VW die nächste Stufe? Nach einem Bericht des SWR soll der Autobauer auch bei Diesel-Motoren mit der Abgasnorm Euro-6 eine Manipulationssoftware installiert haben.

Demnach seien auch in neuere Diesel-Motoren des Typs EA 288 eine Abschalteinrichtung eingebaut, die erkenne, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befinde. Der SWR beruft sich auf interne VW-Unterlagen von Ende 2015, in denen detailliert beschrieben werde, wie eine "Zykluserkennung" im EA 288 funktioniere.

Die "Zykluserkennung" war der Auslöser des Dieselskandals. Sie erkennt, wenn sich das Auto auf dem Prüfstand befindet und spritzt dann entsprechend Harnstoff zur Abgasreinigung hinzu, wodurch die Werte manipuliert und die Richtwerte erreicht werden. Im üblichen Straßenverkehr sind die Werte dann höher - und die Angaben aus der Laborsituation werden deutlich überschritten.

Volkswagen hat nach eigener Darstellung in neueren Diesel-Autos keine unzulässigen Abschaltvorrichtungen zur Manipulation der Abgaswerte eingebaut. Nach aktuellem Stand sei "nichts Illegales passiert", sagte ein VW-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Er erklärte weiter, dass es nicht verboten sei, so genannte "Fahrkurven" festzulegen. Dabei werden bestimmte Eigenschaften eines Autos so eingestellt, das prinzipiell auch erkannt werden kann, ob es sich gerade in einem Prüfstands-Test befindet.

Diese Einstellungen dürften von Entwicklern aber nicht dazu genutzt werden, etwa die Abgassteuerung zu beeinflussen. Hinweise darauf, dass so etwas geschehen sein könnte, habe man nicht.

Auch auf SWR-Nachfrage bestritt der VW-Konzern den Vorwurf: Fahrzeuge mit dem Diesel-Motor EA 288 enthielten "keine Zykluserkennung" und demnach auch keine unzulässige Abschalteinrichtung.
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Escape
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Re: Diesel ade?

Beitrag von Escape »

Ja, der Marktführer... Nicht umsonst kann der Ausdruck "jemanden anführen" auch bedeuten, jemanden zu betrügen.
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Black RS
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Re: Diesel ade?

Beitrag von Black RS »

Möglicherweise wahr, aber ob der Rest wirklich besser und ehrlicher ist?
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TorstenW
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Re: Diesel ade?

Beitrag von TorstenW »

Moin,

nö, die sind nur noch nicht erwischt worden!

Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! ;-)
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
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Re: Diesel ade?

Beitrag von Black RS »

Die Kollegen sind on fire!
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digidoctor
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Re: Diesel ade?

Beitrag von digidoctor »

https://youtu.be/QakkXNYUw0E?t=110

1981er Eldorado mit 5.7 Diesel :o
Abtrünnig für x Jahre
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