E-Kennzeichen/E-Mobilität

Technisches und Sonstiges zu Erdgas, Biodiesel etc.
Benutzeravatar
Black RS
Erbsenzähler
Beiträge: 3496
Registriert: 18. Juli 2003 11:55
Motor: Karoq 2.0 TSI aus 2022
Kilometerstand: 3356
Spritmonitor-ID: 630840

Re: E-Kennzeichen/E-Mobilität

Beitrag von Black RS »

Entlastung für Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge als Dienstwagen
Fahrer von Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen werden bei der Privatnutzung dieser Fahrzeuge steuerlich entlastet. Grundsätzlich muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für Elektrofahrzeuge und auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafft oder geleast werden, wird der Vorteil aus der Nutzung solcher Fahrzeuge nur noch zur Hälfte besteuert.
Ich werde laufen und ich werde stark sein - das verspreche ich dir!
RIP Bini 18.07.71-18.07.18

Karoq 2.0 TSI (09/2022)
997 S (07/2008)
Benutzeravatar
Black RS
Erbsenzähler
Beiträge: 3496
Registriert: 18. Juli 2003 11:55
Motor: Karoq 2.0 TSI aus 2022
Kilometerstand: 3356
Spritmonitor-ID: 630840

Re: E-Kennzeichen/E-Mobilität

Beitrag von Black RS »

Förderung der Elektromobilität | Steuerliche Anreize für Elektroautos (Bundesregierung)

Die Bundesregierung weitet die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität aus. Dazu hat das Bundeskabinett am 31.7.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen.

Mehr Elektroautos auf deutschen Straßen - das ist das Ziel der Bundesregierung. Deshalb soll der Kauf eines Elektrofahrzeugs steuerlich noch attraktiver werden. Ein weiterer Baustein zur Förderung einer umweltverträglichen Mobilität sind Anreize zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und des Fahrrads. Unter anderem sind die folgenden Regelungen vorgesehen, um das Ziel einer umweltfreundlichen Mobilität weiter umzusetzen:

##Lieferfahrzeuge: Für rein elektrische Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung von 50 % im Jahr der Anschaffung eingeführt - zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Regelung wird von 2020 bis Ende 2030 befristet.

##Firmenwagen: Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs seit dem 1.1.2019 halbiert. Diese Maßnahme war zunächst bis Ende 2021 befristet und wird nun bis Ende 2030 verlängert.

##Ladevorrichtung: Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers ist aktuell bis Ende 2020 steuerfrei. Das gleiche gilt für die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Dieser Steuervorteil wird bis Ende 2030 verlängert.

##Jobtickets: Zu Jahresbeginn wurden Jobtickets steuerfrei gestellt - allerdings unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Künftig kann die Ausgabe eines Jobtickets mit 25 % pauschal versteuert werden. Dafür entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale.

##Fahrräder: Seit 2019 ist die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber steuerfrei. Die bis Ende 2021 befristete Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für herkömmliche Fahrräder und wird bis Ende 2030 verlängert.

Darüber hinaus erfolgen neben weiteren begünstigenden Maßnahmen zwingend notwendige Rechtsänderungen im Steuerrecht, darunter Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung.
Ich werde laufen und ich werde stark sein - das verspreche ich dir!
RIP Bini 18.07.71-18.07.18

Karoq 2.0 TSI (09/2022)
997 S (07/2008)
Benutzeravatar
Black RS
Erbsenzähler
Beiträge: 3496
Registriert: 18. Juli 2003 11:55
Motor: Karoq 2.0 TSI aus 2022
Kilometerstand: 3356
Spritmonitor-ID: 630840

Re: E-Kennzeichen/E-Mobilität

Beitrag von Black RS »

Elektroautos als Dienstwagen: Förderung wird ausgeweitet
Bei der Bewertung der Privatnutzung für Kraftfahrzeuge, die keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer haben und deren Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000 Euro beträgt, wird seit Jahresbeginn nur noch ein Viertel der Bemessungsgrundlage, das heißt 0,25 Prozent vom Listenpreis als geldwerter Vorteil berücksichtigt. Gefördert werden reine Elektrofahrzeuge oder Wasserstofffahrzeuge. Die Reduzierung gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode sind bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufwendungen die Abschreibungen oder mit diesen vergleichbare Kosten (zum Beispiel Miete oder Leasingkosten) ebenfalls nur zu einem Viertel anzusetzen. Nach dem Konjunkturpaket soll die Kaufpreisgrenze auf 60.000 Euro erhöht werden. Die Änderung gilt bereits ab dem 1. Januar 2020 für die Bewertung der privaten Nutzung dieser Kraftfahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2018 angeschafft, geleast oder erstmalig zur privaten Nutzung überlassen wurden.

Liegt der Bruttolistenpreis eines Elektrofahrzeugs über der Preisgrenze oder handelt es sich um ein extern aufladbares Elektro-Hybridfahrzeug, kommt eine Halbierung der Bemessungsgrundlage beziehungsweise der Abschreibung in Betracht.
Ich werde laufen und ich werde stark sein - das verspreche ich dir!
RIP Bini 18.07.71-18.07.18

Karoq 2.0 TSI (09/2022)
997 S (07/2008)
Antworten

Zurück zu „Übergreifende Themen - Alternative Kraftstoffe“