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Sauer auf Skoda
Verfasst: 9. Januar 2005 04:17
von SektorX
Hallo zusammen, jetzt mal was ganz spezielles, ich hatte mir meinen Octi RS am 26.10.04 ja bestellt, und er sollte laut Prospekt und Internetpräsenz ( Konfigurator ) von Skoda.de nen Regensensor haben.
Nun habe ich meinen Octi am 30.12.04 abgeholt und mußte feststellen das er gar keinen Regensensor hat!!! Mein Freundlicher war genauso verwirrt wie ich, und meinte ihm wäre nichts über ne änderung bekannt, wolle sich aber informieren was da nun sei ( zb. beim zusammenschrauben vergessen ).
Zudem sahen wir uns gemeinsam im Konfigurator auf Skoda.de die Ausstattungsliste an, und siehe da der Regensensor steht nicht mehr als Serienausstattung und auch nicht als Option drin. Wobei der Fahrzeugpreis aber derselbe ist!!!
Ich finde das ne Frechheit, da bestellt man nen Wagen für über 25k€ und bekommt noch nicht einmal was man bestellt hat.
Hat vielleicht jemand von euch ne Erklärung warum dieser Regensensor nicht mehr als Serienausstattung drin ist?
Verfasst: 9. Januar 2005 08:13
von Kromi
Einen Rotstift gibt es auch im Hause Skoda.
Steht der Regensensor auf Deiner Bestellung vom Oktober?
Gruß! Kromi
Verfasst: 9. Januar 2005 12:44
von insideR
Bestandteile der Serienausstattung werden in den seltensten Fällen explizit aufgeführt. Sicher wurde im Zuge des MJ-Wechsels im August eine Änderung vorgenommen.
Der Verkäufer hat schlichtweg gepennt. Und der Käufer auch. Im Verkaufsprogramm wird sicher die Sache schon aktualisiert gewesen, aber niemand hat es durchgelesen.
Laß dir 10 Rain-X-Behandlungen schenken.
Ralf
Verfasst: 9. Januar 2005 13:14
von matt
Wenn der Regensensor in den dem Käufer zugänglichen Prospekten aufgeführt wurde und anhand dessen bestellt wurde, so hat er Anspruch auf den Regensensor, bzw. Schadensersatz. Da gab es auch mal ein Urteil drüber.
MfG, Matthias
Verfasst: 9. Januar 2005 13:18
von digidoctor
richtig. alles was im letzten furz eines werbeartikels als eigenschaft genannt wird, gilt als "zugesicherte eigenschaft".
Verfasst: 9. Januar 2005 13:22
von insideR
Wichtig dafür ist, dass der Verkäufer auch den letzten Furz da hat. Außerdem steht meißt in Prospekten, dass Anderungen vorbehalten werden. Also? Scheiß drauf.
Ralf
Verfasst: 9. Januar 2005 14:03
von digidoctor
mag sein. aber wenn ihm etwas vorm kauf vorgelegt wird, dann darf man da nicht einfach abweichen. so wäre es zu einfach. wo soll man da die grenze ziehen?
oh sorry, prospekt bei der bestellung sagt 150 PS? leider haben wir MJ2005 nur noch 130 PS. pech gehabt
Verfasst: 9. Januar 2005 15:50
von insideR
Sie übertreiben.
Eine verbindliche Bestellung eines hochwertigen Gegenstandes entsteht aus einem persönlichen Angebot, nicht aus einer Werbeaussage. Ein Prospekt wie auch ein Internetauftritt ist ein Angebot an die Allgemeinheit und damit ohne Obligo. Man kann sich ja mal irren. Und wenn jetzt hier einer spitzfindig werden möchte, bitteschön!
Als Käufer muß ich mir schon das persönliche Angebot mit der Serienausstattung ausdrucken lassen und diese studieren. Tja, hat er? Hat er? Wohl beide nicht. Also, 2 Schläfer, so hart es klingt.
Ralf
10 mal Rain-X. Ich bleib dabei.
Verfasst: 9. Januar 2005 16:04
von schax
das ist so nicht ganz richtig.
Seit der letzten großen schuldrechtsreform gehört auch Werbung zur verbindlichen beschreibung der beschaffenheit der Sache, die sie aufweisen muss, um mangelfrei zu sein. Das war früher anders. Meines Wissens gibt es da tatsächlich schon Urteile, dass das Selbst für Fotos von Waren auf Plakaten oder Ausstellungsfahrzeuge gilt. Grund hierfür war glaube ich, dass z.B. gerade auch Autos auf Messen oft ganz anders dargestellt werden, als dass, was der Kunde nachher bekommt. Da sind die auf einmal beiter, tiefer habe Alus u.s.w. Solche Änderungen müssen wohl jetzt speziel offengelegt werden. Meine Burger bei Mc Donalds sahen eigentlich noch nie so aus wie auf den Bildern...
Die Werbung muss übrigens nicht mal vom Verkäufer selbst stammen. Wenn also Skoda zum Verkaufszeitpunkt z.B. im Internet noch sagt, der RS hat einen Regensensor, dann ist das grundsätzlich auch für den Verkäufer bindend. § 434 BGB
Hier scheint der Verkäufer ja auch nicht darauf hingewiesen zu haben, dass kein Sensor vorhanden ist.
Ich habe mit sowas schon lange nichts mehr zu tun und bin deshalb auf diesem Gebiet kein Experte aber ich würde das schon mal genauer prüfen lassen.
Übrigens:
Mein Regensensor funktioniert meist sehr gut... mein RainX dafür gar nicht...
Verfasst: 9. Januar 2005 16:12
von digidoctor