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Elektronische Parkuhr

Verfasst: 4. Mai 2017 15:30
von Escape
Bei fast jedem Supermarkt wie bei vielen anderen Parkplätzen wird eine Parkscheibe erwartet. Fehlt sie, wird auch schon mal abgeschleppt. Das ist umständlich...

Nun gibt es ja elektronische Parkscheiben, die eine Zulassung haben. Zum Beispiel die Park Mini von Needit.dk. Hat damit schon jemand Erfahrungen gesammelt?

Nicht gemeint sind die sogenannten automatischen Parkscheiben mit Uhrwerk, die sind nicht zulässig...

Mit besten Grüßen
Escape

Re: Elektronische Parkuhr

Verfasst: 5. Mai 2017 08:39
von Black RS
Stimmt, denn grundsätzlich dürfen auch Privatleute abschleppen lassen. Denn wer unerlaubt auf Privatgrund parkt, begeht eine "Besitzstörung". Das gilt für rein private Grundstücke wie für Geschäftsparkplätze, etwa eines Supermarkts. Für Letzteren darf der Besitzer die Parkregeln vorschreiben, etwa "Nur für Kunden", "Nur während der Öffungszeit" oder "Eine Stunde mit Parkscheibe". Wer dagegen verstößt, darf auch abgeschleppt werden.

ABER es muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein! Die Anwälte in meiner Kanzlei haben neulich unter Bezug auf dieses Urteil OVG Hamburg, Az. 027/05/09 die Abschleppkosten wieder für unseren Mandanten erstattet bekommen.

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 64452.html
Anfang 2005 hat der Gesetzgeber elektronische Alternativen für die Parkzeitüberwachung erlaubt. Seitdem darf auch die elektronische Parkscheibe verwendet werden.

Die elektronische Parkscheibe muss folgende Kriterien erfüllen:
1 Typengenehmigung muss erteilt sein,
2 nach dem Abstellen des Fahrzeugmotors darf sie ihre Einstellung nicht ändern und sie muss gegen jegliche Eingriffe gesichert sein,
3 auf der Vorderseite trägt sie eine Abbildung des Verkehrszeichens 314,
4 über dem Display steht das Wort „Ankunftszeit“,
5 im Display ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens 2 cm und
6 sie muss von außen gut und zweifelsfrei lesbar sein.

Die elektronische Parkscheibe stellt sich mithilfe eines integrierten Bewegungsmelders automatisch auf den Anfang der halben Stunde ein, die dem Abstellen des Fahrzeugs folgt. Danach wird ihre Einstellung nicht geändert, so dass die Vorrichtung gegen jegliche Änderung der Ankunftszeit gesichert ist. Damit unterscheidet sich dieses legale Geräte von den im Straßenverkehr verbotenen sogenannten „mitlaufenden Parkscheiben“.

Re: Elektronische Parkuhr

Verfasst: 24. Mai 2019 17:39
von Escape
Ich nun eine, die offiziell in D und DK zugelassen ist. Bin ob dieser Vereinfachung begeistert!

Re: Elektronische Parkuhr

Verfasst: 24. Mai 2019 17:53
von MMath
Was denn für eine?

Für DK hab ich son blödes Dingen von Sonne und Strand an der Scheibe kleben und die "echten" dänischen sind in Deutschland nicht erlaubt oder?

Marc

Re: Elektronische Parkuhr

Verfasst: 25. Mai 2019 08:53
von TorstenW
Moin,

heißt in Fachkreisen ParkLite (bzw. ParkLite mini), gibbet für um die 25 EUs und ist in Deutschland ausdrücklich zugelassen.

Grüße
Torsten