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Re: Ist das wirklich zulässig?

Verfasst: 8. Oktober 2018 14:32
von ThomasB.
Ich beiße überhaupt nicht, sehe aber die Argumetationskette nicht...

Du hast die Diskussion ja selber verlinkt. Da behauptet irgendein Mensch irgendwas im Internet und das halte ich für Quatsch. Und das Urteil https://openjur.de/u/763375.html , dass dort verlinkt wurde bestärkt mich halt. Ob da ein verstrahlter Reichsbürger seine Flagge draufmalt, oder jemand einen farbigen Aufkleber draufklebt, ist Jacke, wie Hose. Ich selber käme nicht auf die Idee, mit einem Polizisten in Österreich, der Schweiz oder Frankreich darüber zu diskutieren, aber das muss natürlich jeder selber wissen und das gestehe ich natürlich auch jedem zu.

Re: Ist das wirklich zulässig?

Verfasst: 8. Oktober 2018 16:57
von TorstenW
Moin,

wir drehen uns im Kreis.....
Wenn jemand eine Flagge oderwasweißich da hin bastelt, dann ist das natürlich NICHT ZULÄSSIG! Weil, DAS ist ja in der Zulassungsverordnung genau geregelt.
Auch wenn ich mich zum zigsten Mal wiederhole: die Farbe (und um nichts anderes geht es hier!) ist NICHT vorgeschrieben!

Grüße
Torsten

Re: Ist das wirklich zulässig?

Verfasst: 8. Oktober 2018 17:03
von Cairus
Dann kann ich es ja auch ausschneiden.
Gehört ja nicht zum Kennzeichen dann, da dieses ja nicht beklebt werden darf

Re: Ist das wirklich zulässig?

Verfasst: 8. Oktober 2018 18:02
von TorstenW
Moin,

Nein! Das Euro-Zeichen ist auf der Kennzeichentafel mit drauf (muss es auch) und als solches muss es eben die mehrfach genannten Bedingungen erfüllen. Falls jemand (noch) ein "altes" Kennzeichen (ohne Euro-Zeichen) haben sollte, dann ist dieses allerdings genauso zulässig.
Diese Kennzeichentafel ist nach wie vor zulässig, wird aber nicht mehr ausgegeben.
Hat man noch so ein Relikt, muss man, so man mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren möchte, ein separates Länderkennzeichen (dessen Form und Größe auch vorgeschrieben sind) angebracht werden.

Im Weiteren ist nur festgelegt:

(1) Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen.

Das betrifft nur das Kennzeichen (bzw. dessen Hintergrund) an sich; sonst dürfte das Euro-Zeichen ja keinen farbigen Hintergrund haben.

(10) Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe "D".

Man bemerke; auch hier steht nichts von einer (Hintergrund)Farbe!
Das "D" darf also genauso ein weißes D auf schwarzem Hintergrund sein!

(11) Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden.

Ein lediglich schwarzer Hintergrund (statt des blauen) erfüllt auch das.

Und in der Anlage 4 (das ist die mit den Bildern/Maßzeichnungen) sind die Kennzeichen in schwarz/weiß und der Hintergrund des Euro-Symbols in grau dargestellt.

So, bevor mir jetzt nicht jemand explizit zeigt, wo das "blau" steht, bin ich auch raus aus dieser Diskussion!

Grüße
Torsten

Re: Ist das wirklich zulässig?

Verfasst: 8. Oktober 2018 19:21
von Cairus
Wie wenn es neun Bestandteil des Kennzeichen ist, dann darf ich ja keine Folie nehmen, da diese nicht auf Kennzeichen darf.

Sonst darf ich es ja im Prinzip rausschneiden wenn es nicht zu. Kennzeichen gehört ...

Re: Ist das wirklich zulässig?

Verfasst: 8. Oktober 2018 19:31
von TorstenW
Mann...... :roll:
Das Euro-Zeichen ist KEIN Bestandteil des Kennzeichens, aber es ist mit auf der KennzeichenTAFEL!

Grüße
Torsten

Re: Ist das wirklich zulässig?

Verfasst: 9. Oktober 2018 13:31
von the_Cryss
Mir ist vor eine Weile aufgefallen dass es hier bei mir modern ist, das D im Euro-Zeichen durch das Wappen des lokalen Fußballvereins zu überkleben. Ist halt die Frage ob dann nur mal der Finger gehoben wird oder gleich die Urkundenfläschungskeule kommt.

Der Unterschied zur hier diskutierten Variante ist mir bewusst. :wink:

Re: Ist das wirklich zulässig?

Verfasst: 9. Oktober 2018 14:08
von TorstenW
Moin,

wenn nur das D überlebt wird, dann ist es keine Urkundenfälschung. Dieser Spaß kostet im Falle eines Falles nur 10 Euro. ;)

Grüße
Torsten

Re: Ist das wirklich zulässig?

Verfasst: 12. Oktober 2018 20:59
von Der Thüringer
the_Cryss hat geschrieben:Mir ist vor eine Weile aufgefallen dass es hier bei mir modern ist, das D im Euro-Zeichen durch das Wappen des lokalen Fußballvereins zu überkleben. Ist halt die Frage ob dann nur mal der Finger gehoben wird oder gleich die Urkundenfläschungskeule kommt.

Der Unterschied zur hier diskutierten Variante ist mir bewusst. :wink:
Das ist ja auch provokativ & nicht erlaubt, war in irgend einer Autosendung bzw. Autozeitung mal ein Therma, aber über ein dezentes Logo, innerhalb der Sterne kann keiner meckern, D & Sterne sind sichtbar, ansonsten hat under Papst alles gesagt.

P.S. meine bescheidene Meinung, eine Urkunde ist für mich der Fahrzeugschein, bzw Brief ein Kennzeichen ist ja nur temporär, da ja bei ewentuellem Wiederverkauf/Inzahlungnahme geändert werden kann.

Gruß & Happy Weekend!

Re: Ist das wirklich zulässig?

Verfasst: 12. Oktober 2018 21:28
von TorstenW
Moin,

das Kennzeichen selbst nebst der Plakette(n) wird als Urkunde gewertet und jedwede Änderung desselben wird als Urkundenfälschung geahndet.
Das Euro-Zeichen zählt allerdings nicht dazu.

Grüße
Torsten