Reifenindex in der Zulassungsbescheinigung
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kurtekurte
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Reifenindex in der Zulassungsbescheinigung
Hallo zusammen
In meiner Zulassungsbescheinigung, und in der dazugehörigen EWG-Übereinstimmungsbescheinigung wird bei den Reifengrößen generell nur der Geschw.keitsindex H (bis 210 km) angegeben, ich brauche aber bei Winterreifen eigentlich nur T (bis 190 km), ist dies eigentlich zulässig, da diese Reifen wesentlich günstiger in der Anschaffung sind, wer weiss darüber etwas mehr? Anm. Fahre einen 1.9 TDI Combi
Grüße an alle, und einen schönen Sonntag. 8)
In meiner Zulassungsbescheinigung, und in der dazugehörigen EWG-Übereinstimmungsbescheinigung wird bei den Reifengrößen generell nur der Geschw.keitsindex H (bis 210 km) angegeben, ich brauche aber bei Winterreifen eigentlich nur T (bis 190 km), ist dies eigentlich zulässig, da diese Reifen wesentlich günstiger in der Anschaffung sind, wer weiss darüber etwas mehr? Anm. Fahre einen 1.9 TDI Combi
Grüße an alle, und einen schönen Sonntag. 8)
- TorstenW
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Moin,
Grüße
Torsten
Den Aufkleber braucht man nur wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen unter der (angegebenen) Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt.TheOidter hat geschrieben:Brauchst nur nen Hinweiskleber im Innenraum mit der Höchstgeschwindigkeit der WR's
Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! 
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kurtekurte
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Re
Ja, das ist soweit klar, aber gilt das mit "T"auch, wenn in der Zulassungsbescheinigung nur der "H" Index angegeben ist ?
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kurtekurte
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Reifenindex in der Zulassungsbescheinigung
Okay, alles klar soweit, ich denke, dass mir die Antworten geholfen haben, das Problem zu klären, und wünsche euch allen weiterhin gute Fahrt. Gruß an alle von Kurtekurte. 
Jetzt Frage ich doch noch einmal:
Welcher Geschwindigkeitsindex steht denn nun beim 2.0 TDI mit 103kw im Fahrzeugschein - "H" oder "V" (bezogen auf 195/65 R15)
Ich lese hier "H" und so steht es auch auf der SKODA-Homepage.
Noch ist zwar der O² nicht da, ich will aber für meinen alten Wagen neue Winterreifen kaufen und diese dann für den Octi übernehmen. Daher kenne ich auch nicht den Motorkennbuchstaben bzw. Typenschlüssel.
Beim Continental Reifenkonfigurator und beim Goodyear Tiremanager lande ich immer nur bei "V" ???
Sind bei den Somemrreifen nur "V"-Reifen zugelassen? Die Höchstgeschwindigkeit ist ja 208 (bei DSG Combi) - da sollte doch eigentlich "H" reichen ?
Ich verstehe das nicht und bitte um Hilfe.
Danke Euch !
Welcher Geschwindigkeitsindex steht denn nun beim 2.0 TDI mit 103kw im Fahrzeugschein - "H" oder "V" (bezogen auf 195/65 R15)
Ich lese hier "H" und so steht es auch auf der SKODA-Homepage.
Noch ist zwar der O² nicht da, ich will aber für meinen alten Wagen neue Winterreifen kaufen und diese dann für den Octi übernehmen. Daher kenne ich auch nicht den Motorkennbuchstaben bzw. Typenschlüssel.
Beim Continental Reifenkonfigurator und beim Goodyear Tiremanager lande ich immer nur bei "V" ???
Sind bei den Somemrreifen nur "V"-Reifen zugelassen? Die Höchstgeschwindigkeit ist ja 208 (bei DSG Combi) - da sollte doch eigentlich "H" reichen ?
Ich verstehe das nicht und bitte um Hilfe.
Danke Euch !
Zuletzt geändert von tarzanoj am 3. Oktober 2006 23:15, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß aus Hamburg, tarzanoj
Superb Combi 2.0 TDI DSG Elegance
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Generell ist es so:
Es können Reifen mit jedem beliebigen Index draufgemacht werden. Wichtig bei der Eintragung ist nur die Reifen- bzw. Felgengröße. Wenn die Reifen für eine niedrigere Geschwindigkeit zugelassen sind als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, muss im Sichtfeld des Fahrers ein Geschwindikeitsaufkleber angebracht werden. Es ist letztendlich nur eine Frage der Kosten auf welchen Index man zurückgreift.
Ob es bei den neuen Zulassungsbestimmungen und -papieren anders ist, kann ich leider nicht sagen.
Es ist aber tatsächlich so wie insideR geschrieben hat. Der Unterschied zwischen Vmax vom 2.0 TDI und dem Reifenindex H ist hier zu gering.
Theoretisch könnte man auch ZR-Reifen draufmachen, aber die bräuchte man in diesem Fall ja nun wirklich nicht.
Auf meinem sind z.B. 225/45 ZR 17 drauf.
Es können Reifen mit jedem beliebigen Index draufgemacht werden. Wichtig bei der Eintragung ist nur die Reifen- bzw. Felgengröße. Wenn die Reifen für eine niedrigere Geschwindigkeit zugelassen sind als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, muss im Sichtfeld des Fahrers ein Geschwindikeitsaufkleber angebracht werden. Es ist letztendlich nur eine Frage der Kosten auf welchen Index man zurückgreift.
Ob es bei den neuen Zulassungsbestimmungen und -papieren anders ist, kann ich leider nicht sagen.
Es ist aber tatsächlich so wie insideR geschrieben hat. Der Unterschied zwischen Vmax vom 2.0 TDI und dem Reifenindex H ist hier zu gering.
Theoretisch könnte man auch ZR-Reifen draufmachen, aber die bräuchte man in diesem Fall ja nun wirklich nicht.
Auf meinem sind z.B. 225/45 ZR 17 drauf.

