Selbst wenn jemand in einer Werkstatt einbricht und in die nicht abgedeckte Grube fällt und sich dabei verletzt kann der den Werkstattinhaber wegen Körperverletzung anzeigen....ist schon alles ein wenig komisch hier in diesem Rechtsstaat. :motz:
Mir wurde mal versucht mein Audi aufzubrechen.Da hat irgend ein D--p gemeint,er könne die Tür von oben aufhebeln...etwa dort an der Stelle wo in dem hier beschriebenen Fall der O2 beschädigt wurde.Natürlich ohne Erfolg.Die TK hat den Schaden des versuchten Einbruchs problemlos bezahlt.Weiß ja nicht,ob es da zwischen den einzelnen Versicherungen unterschiede gibt....
Was den Schaden am O2 betrifft:
Ich würde trotz 150 Euro SB den Schaden richtig reparieren lassen.Schließlich ist es ein neues Auto.Und wenn man mit der Werkstatt spricht können die doch bestimmt was machen das die SB irgendwie wegfällt.Und wenn man dafür ne kleine Inspektion bekommt......irgendwie geht doch immer was

Gruß Micha