Was meint ihr, Totalschaden??
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Re: Was meint ihr, Totalschaden??
*Popcorn hol*
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
Re: Was meint ihr, Totalschaden??
Poste hier mal nen bissel Rechtsprechung dazu:
Ersteinmal ist die Schuldfrage von der Haftungsfrage abzugrenzen:
Schuldfrage:
OLG Oldenburg v. 03.01.1973:
Bei einer Kollision zwischen einem überholenden und einem nach links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Kfz spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Linksabbiegers.
LG München v. 01.12.1982:
Bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem links überholenden Pkw spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Abbiegenden. Das gilt vor allem dann, wenn das Ziel des Abbiegens die Einfahrt in ein Grundstück (hier: Parkplatz) ist. Unter solchen Umständen kann die Haftung für den Unfall jedenfalls dann zu Lasten des Abbiegenden im Verhältnis von 1/4 zu 3/4 verteilt werden, wenn keine Anhaltspunkte für eine überhöhte Geschwindigkeit des Linksüberholers sprechen, andererseits aber auch kein zusätzlicher Verschuldensvorwurf gegen den Abbiegenden zu rechtfertigen ist.
KG Berlin v. 06.12.2004:
Kommt es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers. Der Fahrtrichtungsanzeiger ist dann "rechtzeitig" i. S. d. § 9 Abs. 1Satz 1 StVO betätigt, wenn sich der Verkehr auf das Abbiegen einstellen kann: maßgeblich dafür ist weniger die Entfernung vom Abbiegepunkt als vielmehr die Zeit zwischen Anzeigebeginn und Abbiegen unter Berücksichtigung der Fahrgeschwindigkeit.
KG Berlin v. 15.08.2005:
Kommt es in einem unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers. Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten des Linksabbiegers haftet dieser im Falle einer Kollision mit einem ordnungsgemäß überholenden Kfz grundsätzlich allein, wobei die Betriebsgefahr des Überholers zurücktritt.
OLG Hamm v. 23.02.2006:
Der Grundsatz, dass gegen den Linksabbieger der Anscheinsbeweis spricht, kann jedenfalls dann nicht in dieser Allgemeinheit gelten, wenn zuvor der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt war, sondern eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt.
Haftungsfrage:
OLG Brandenburg v. 28.09.2006:
Hat der Linksabbieger zwar geblinkt, dies allerdings relativ spät getan, als der Überholvorgang bereits begonnen war, so kommt bei der Kollision mit einem Überholer eine Haftung von 80 : 20 zu Lasten des Linksabbiegers in Betracht. Auch wenn der Überholer das Blinken wahrnimmt, muss er den bereits begonnenen Überholvorgang nicht abbrechen.
OLG Düsseldorf v. 07.02.1974:
Bei einem Zusammenstoß zwischen einem nach links abbiegenden PKW und einem zum Überholen ansetzenden nachfolgenden PKW ist die durch den Überholvorgang hervorgerufene zusätzliche Gefährdung im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Betriebsgefahren ebenso hoch einzuschätzen wie das gesteigerte Risiko, das durch das Linksabbiegen begründet wird.
OLG Schleswig v. 21.04.1993:
Bei einer Kollision zwischen Überholer und nichtblinkendem, aber langsam fahrenden Pkw-Führer, der vor dem Linksabbiegen die zweite Rückschaupflicht verabsäumt hat, ist eine Mithaftung des Überholers von einem Viertel angemessen.
Da ich persönlich nicht dabei gewesen bin, enthalte ich mich jeder Spekulation !
greetz
PS:
Quelle:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Ue ... ger.htm#02
Ersteinmal ist die Schuldfrage von der Haftungsfrage abzugrenzen:
Schuldfrage:
OLG Oldenburg v. 03.01.1973:
Bei einer Kollision zwischen einem überholenden und einem nach links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Kfz spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Linksabbiegers.
LG München v. 01.12.1982:
Bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem links überholenden Pkw spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Abbiegenden. Das gilt vor allem dann, wenn das Ziel des Abbiegens die Einfahrt in ein Grundstück (hier: Parkplatz) ist. Unter solchen Umständen kann die Haftung für den Unfall jedenfalls dann zu Lasten des Abbiegenden im Verhältnis von 1/4 zu 3/4 verteilt werden, wenn keine Anhaltspunkte für eine überhöhte Geschwindigkeit des Linksüberholers sprechen, andererseits aber auch kein zusätzlicher Verschuldensvorwurf gegen den Abbiegenden zu rechtfertigen ist.
KG Berlin v. 06.12.2004:
Kommt es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers. Der Fahrtrichtungsanzeiger ist dann "rechtzeitig" i. S. d. § 9 Abs. 1Satz 1 StVO betätigt, wenn sich der Verkehr auf das Abbiegen einstellen kann: maßgeblich dafür ist weniger die Entfernung vom Abbiegepunkt als vielmehr die Zeit zwischen Anzeigebeginn und Abbiegen unter Berücksichtigung der Fahrgeschwindigkeit.
KG Berlin v. 15.08.2005:
Kommt es in einem unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers. Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten des Linksabbiegers haftet dieser im Falle einer Kollision mit einem ordnungsgemäß überholenden Kfz grundsätzlich allein, wobei die Betriebsgefahr des Überholers zurücktritt.
OLG Hamm v. 23.02.2006:
Der Grundsatz, dass gegen den Linksabbieger der Anscheinsbeweis spricht, kann jedenfalls dann nicht in dieser Allgemeinheit gelten, wenn zuvor der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt war, sondern eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt.
Haftungsfrage:
OLG Brandenburg v. 28.09.2006:
Hat der Linksabbieger zwar geblinkt, dies allerdings relativ spät getan, als der Überholvorgang bereits begonnen war, so kommt bei der Kollision mit einem Überholer eine Haftung von 80 : 20 zu Lasten des Linksabbiegers in Betracht. Auch wenn der Überholer das Blinken wahrnimmt, muss er den bereits begonnenen Überholvorgang nicht abbrechen.
OLG Düsseldorf v. 07.02.1974:
Bei einem Zusammenstoß zwischen einem nach links abbiegenden PKW und einem zum Überholen ansetzenden nachfolgenden PKW ist die durch den Überholvorgang hervorgerufene zusätzliche Gefährdung im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Betriebsgefahren ebenso hoch einzuschätzen wie das gesteigerte Risiko, das durch das Linksabbiegen begründet wird.
OLG Schleswig v. 21.04.1993:
Bei einer Kollision zwischen Überholer und nichtblinkendem, aber langsam fahrenden Pkw-Führer, der vor dem Linksabbiegen die zweite Rückschaupflicht verabsäumt hat, ist eine Mithaftung des Überholers von einem Viertel angemessen.
Da ich persönlich nicht dabei gewesen bin, enthalte ich mich jeder Spekulation !
greetz
PS:
Quelle:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Ue ... ger.htm#02
Zuletzt geändert von O2-RSBerliner am 29. Dezember 2007 12:50, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Was meint ihr, Totalschaden??
@Torsten WARST DU DABEI??? Moralapostel? Das sagst gerade du. Du scheisst jeden an der im Forum etwas schreibt oder fragt. Wenns dir nicht passt, dan gründe doch dein eigenes Forum. Dort kann dann jeder nichts schreiben und jeder der mitmacht ist Deutschlehrer wie du. Ich finde im übrigen deine angehängte datei...Rechtschreibung und so total überflüsig. Spiel dich nicht auf als wärs du gott. Sorry aber das musste mal gesagt werden.
Es ist immer wieder toll, wenn diejenigen, die gar nicht dabei waren und nur die Schilderung eines Beteiligten kennen, anfangen diese Schilderung auf ihre Weise zu deuten und dann hier den Moralapostel spielen und auf denjenigen eindreschen.......
Es ist immer wieder toll, wenn diejenigen, die gar nicht dabei waren und nur die Schilderung eines Beteiligten kennen, anfangen diese Schilderung auf ihre Weise zu deuten und dann hier den Moralapostel spielen und auf denjenigen eindreschen.......

Octavia TDI RS MKN 240 PS 420 NM
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Re: Was meint ihr, Totalschaden??
Moin,
*auchpopcornwill*
Ich habe nur meine Meinung aus der Schilderung des Sachverhaltes her kundgetan und weder auf den Fredersteller noch auf die Unfallgegnerin eingedroschen, so wie es einige andere User (zugegeben, der Auslöser für mein Posting war Deine Einlassung hier) getan haben.
Grüße
Torsten
*auchpopcornwill*
Nein, sicher genauso wenig wie Du!rampace hat geschrieben:@Torsten WARST DU DABEI???
Zeig doch mal, wo.........rampace hat geschrieben: Moralapostel? Das sagst gerade du. Du scheisst jeden an der im Forum etwas schreibt oder fragt.

Ich finde sie nicht überflüssig. Diese "Datei" habe ich erst vor Kurzem angehängt, als die Zahl der "Ausrutscher" hier im Forum doch arg zu groß wurde......rampace hat geschrieben: Wenns dir nicht passt, dan gründe doch dein eigenes Forum. Dort kann dann jeder nichts schreiben und jeder der mitmacht ist Deutschlehrer wie du. Ich finde im übrigen deine angehängte datei...Rechtschreibung und so total überflüsig.
Nö, da passe ich schon auf. Außerdem bin ich hier schon auf der "Vorstufe" (Radiopapst) angekommen.rampace hat geschrieben: Spiel dich nicht auf als wärs du gott.

Hauptsache, es geht Dir jetzt besser?! Ich hätte sonst noch ein paar Empfehlungen........rampace hat geschrieben: Sorry aber das musste mal gesagt werden.

Rööööchtöööch!rampace hat geschrieben:TorstenW hat geschrieben: Es ist immer wieder toll, wenn diejenigen, die gar nicht dabei waren und nur die Schilderung eines Beteiligten kennen, anfangen diese Schilderung auf ihre Weise zu deuten und dann hier den Moralapostel spielen und auf denjenigen eindreschen.......
Ich habe nur meine Meinung aus der Schilderung des Sachverhaltes her kundgetan und weder auf den Fredersteller noch auf die Unfallgegnerin eingedroschen, so wie es einige andere User (zugegeben, der Auslöser für mein Posting war Deine Einlassung hier) getan haben.
Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! 
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.

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Re: Was meint ihr, Totalschaden??
Ein Freund von mir hatte vor Jahren einen identischen Unfall. Abweichend davon war nur, dass es sich bei dem Linksabbieger um einen PKW mit Anhänger gehandelt hat. Und der schlaue Fahrer hatte das Kabel für die Hängerbeleuchtung wegen der kurzen Strecke nicht in Steckdose gesteckt. Ergebnis waren zwei PKW mit Totalschaden. Meinem Freund wurde alles zu 100 % ersetzt.
Aus dem Rest von seinem Auto haben wir dann das hier gebaut:

Aus dem Rest von seinem Auto haben wir dann das hier gebaut:

Zuletzt geändert von Combi-Man am 29. Dezember 2007 19:08, insgesamt 1-mal geändert.
Zurück im Konzern: ab Februar Seat Leon ST FR 2,0 TDI mit 135 KW,ab 01.02.17 Cupra 290 ST
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Re: Was meint ihr, Totalschaden??
und da fragst Du noch warum TorstenW den Hinweis gibt, auf die Rechtschreibung zu achten?Du scheisst jeden an der im Forum etwas schreibt oder fragt. Wenns dir nicht passt, dan gründe doch dein eigenes Forum.
Zum Thema, ich denke auch das es auf eine Teilschuld hinausläuft.
Gruß....TWC

VCDS vorhanden
Superb 3V Combi 2.0 l TSI Sportline BJ 5.2020
Superb II Combi 1.8 l TSI Elegance DSG (Frauchen) BJ 11.2012



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Re: Was meint ihr, Totalschaden??
*mirnochschnellNüssehol*
Next Round! Ding ding ding...
Wobei ja der Torsten schon irgendwie recht hat
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Wobei ja der Torsten schon irgendwie recht hat

Auch ein Auto ist nur ein Mensch!
Octavia² V/RS TDI Combi
blackmagic perleffect, var. Ladeboden, SunSet, PDC hinten, Wischwassersieb, Gurtpeitschenummantelung, H&R 35mm, SW Blenden, TFL auf NS, Sony MEX-BT5000 mit SE W880I 2GB, usw.
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Re: Was meint ihr, Totalschaden??
*Weihnachts-Kekse-Dose-rumreich* wer will sonst noch?
Ich kann aus diversen selbst erlebten Fällen bestätigen: Versicherungen gehen sehr unterschiedlich mit ihren Kunden und den "Fremd"-Geschädigten um.
Hier wird der Pferdefuss der "Geiz-ist-geil"-Mentalität sichtbar: Der Kostendruck der "Billig-Versicherer" wird im Schadensfall wieder reingeholt. Und leider kann ich als Geschädigter nicht beeinflussen, bei wem mein Unfallgegner versichert ist.
Deshalb wünsche ich Dir, Hekto, dass die Unfallverursacherin eine ordentliche Versicherung hat.
Ein kompetenter Anwalt schadet als zusätzliche Sicherheit sicher nicht.
Ansonsten - auch wenn's schwer fällt: Ruhe bewahren, dafür dankbar sein, dass niemand ernsthaft verletzt wurde und über die Sicherheit unseres O2 freuen! Um den Rest kümmern sich zur gegebener Zeit die Fachleute.
schönen Abend noch,
Jojo75
Ich kann aus diversen selbst erlebten Fällen bestätigen: Versicherungen gehen sehr unterschiedlich mit ihren Kunden und den "Fremd"-Geschädigten um.
Hier wird der Pferdefuss der "Geiz-ist-geil"-Mentalität sichtbar: Der Kostendruck der "Billig-Versicherer" wird im Schadensfall wieder reingeholt. Und leider kann ich als Geschädigter nicht beeinflussen, bei wem mein Unfallgegner versichert ist.
Deshalb wünsche ich Dir, Hekto, dass die Unfallverursacherin eine ordentliche Versicherung hat.
Ein kompetenter Anwalt schadet als zusätzliche Sicherheit sicher nicht.
Ansonsten - auch wenn's schwer fällt: Ruhe bewahren, dafür dankbar sein, dass niemand ernsthaft verletzt wurde und über die Sicherheit unseres O2 freuen! Um den Rest kümmern sich zur gegebener Zeit die Fachleute.
schönen Abend noch,
Jojo75
-VERKAUFT- Skoda Octavia Combi RS TFSI, EZ 12.2006
Sonnenbrille hinten, Rückfahrwächter, Hand-Tempo-Regler, Geheimfächer im Kofferraum, Dachverzierung, Rundrum-Beleuchtung, Edelmetall-Fußstütze & -Blinkerbirnen, S3-Spaß-beim-schalten, SunnyBoys
Sonnenbrille hinten, Rückfahrwächter, Hand-Tempo-Regler, Geheimfächer im Kofferraum, Dachverzierung, Rundrum-Beleuchtung, Edelmetall-Fußstütze & -Blinkerbirnen, S3-Spaß-beim-schalten, SunnyBoys
-
- Alteingesessener
- Beiträge: 510
- Registriert: 13. Juni 2005 02:02
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- Baujahr: 2005
- Modelljahr: 2006
- Motor: 1.9 tdi
- Kilometerstand: 178000
- Spritmonitor-ID: 0
Re: Was meint ihr, Totalschaden??
GANZ OFFTOPIC
"Geht nicht, gibts nicht!"
Hier ist einer der wenigen Fälle in denen ein Apostroph vor dem s die einzig richtige Schreibweise wäre..... denn "gibts" soll ja wohl eine missglückte verkürzte Form für "gibt es" sein.
Damit gehen mindestens über 4500 Rechtschreibfehler schon mal auf Dein Konto Torsten.... vielleicht bist Du damit sogar der Fehlerkönig und alle sind nur Deinem schlechten Beispiel gefolgt

Weil das nun mal wenige Zeilen über der Beschwerde zur Rechtschreibung stand, wollte ich nur mal darauf hingewiesen haben
Aber ich stimme Dir grundsätzlich durchaus - etwas zumindest - zu.
"Geht nicht, gibts nicht!"
Hier ist einer der wenigen Fälle in denen ein Apostroph vor dem s die einzig richtige Schreibweise wäre..... denn "gibts" soll ja wohl eine missglückte verkürzte Form für "gibt es" sein.
Damit gehen mindestens über 4500 Rechtschreibfehler schon mal auf Dein Konto Torsten.... vielleicht bist Du damit sogar der Fehlerkönig und alle sind nur Deinem schlechten Beispiel gefolgt


Weil das nun mal wenige Zeilen über der Beschwerde zur Rechtschreibung stand, wollte ich nur mal darauf hingewiesen haben

Aber ich stimme Dir grundsätzlich durchaus - etwas zumindest - zu.