wer meinen beitrag gelesen hat weiß ja worum es bei mir geht. allerdings gibts nur schlechte neuigkeiten zu berichten. war wegen der geschichte mit dem aussetzer und dem schaltproblem erneut beim

Seit der Änderung des BGB in 2002 oder 2003 kannst Du auch beim Privatverkauf die Gewährleistung so gut wie gar nicht mehr ausschließen. Grds. gilt §433 Abs. 1 Satz 2 BGB "Der Verkäufer hat dem Käufer die Wahre frei von Sachmängeln ... zu verschaffen."Jopi hat geschrieben:Hätte das nicht auch in den alten Thread gepasst?
Du willst also ggf. den Wagen mit den Mängeln an privat verkaufen? Ich wäre mir nicht so sicher, daß Du dabei die Gewährleistung wie üblich ausschliessen kannst,
Bandorabras hat geschrieben:Du kannst es so gar nicht verkaufen ohne dem Käufer zu sagen was los ist. Das wäre mutwillige und wissentliche Verschweigens von Sachmängeln. Wenn das rauskommt kann der Käufer dir das Auto auch noch nach 2 Jahren auf den Hof stellen und du müsstest ihmden Kaufpreis zurück erstatten.
Finger weg !!!!
Außerdem ist es nicht fair dem Käufer gegenüber.
Ich möchte auch fair und ehrlich behandelt werden. Ich denke mal Du auch.
Die sauberste Sache ist die Wandlung bei deinem freundlichenauch wenn Du dort ein paar Scheine locker machen musst, aber schließlich hast Du das Auto auch genutzt, da sind die Kilometerabrechnungen nur fair.
ich glaub er wollte dem Bandorabras etwas support geben...Jopi hat geschrieben:Das mit dem Zitieren hat wohl nicht so geklappt.
Was wolltest Du uns mitteilen?