Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!
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- Frischling
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Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!
Abend, (das guten lasse ich mal weg...)
ich komme mal gleich zum Thema, ich habe mir am 7.10. ein Gebrauchtwagen gekauft, ein octi 2 (8500€ bj 2005 159.000 km aber das ist ja eig. egal), nach 4 tagen also am 11.10. hats mir auf der Autobahn den Turbo verrissen, hab also bissl die Autobahn vernebelt. Meines Wissens nach fällt der schaden unter die Gewährleistung und der Händler muss mir den schaden reparieren. Mein Problem ist aber das der Händler in München ist und ich in Stuttgart lebe. Nach langem hin und her will dder Händler jetzt das ich das Auto auf eigene kosten nach München bringe da ihm die Reparatur bei mir in Stgt. (1500€) zu teuer ist er kann es in München günstiger reparieren (850€).
Im Kaufvertrag steht das der Erfüllungsort für Nachbesserungen der Sitz des Verkäufers ist, meine frage ich jetzt ob dieser Satz nach Gesetzt gültig ist, und ich echt die kosten tragen muss. Oder hat das vor Gericht keine Gültigkeit, und jemand hat mir ein Gesetz das aussagt das er das Auto im Ort wo der schaden passiert ist reparieren, weil irgendwie hab ich das mal so gehört..
So ich hoffe das mir jemand nen gute Rat hat, ich will endlich wieder in mein octi steigen....
Mario
ich komme mal gleich zum Thema, ich habe mir am 7.10. ein Gebrauchtwagen gekauft, ein octi 2 (8500€ bj 2005 159.000 km aber das ist ja eig. egal), nach 4 tagen also am 11.10. hats mir auf der Autobahn den Turbo verrissen, hab also bissl die Autobahn vernebelt. Meines Wissens nach fällt der schaden unter die Gewährleistung und der Händler muss mir den schaden reparieren. Mein Problem ist aber das der Händler in München ist und ich in Stuttgart lebe. Nach langem hin und her will dder Händler jetzt das ich das Auto auf eigene kosten nach München bringe da ihm die Reparatur bei mir in Stgt. (1500€) zu teuer ist er kann es in München günstiger reparieren (850€).
Im Kaufvertrag steht das der Erfüllungsort für Nachbesserungen der Sitz des Verkäufers ist, meine frage ich jetzt ob dieser Satz nach Gesetzt gültig ist, und ich echt die kosten tragen muss. Oder hat das vor Gericht keine Gültigkeit, und jemand hat mir ein Gesetz das aussagt das er das Auto im Ort wo der schaden passiert ist reparieren, weil irgendwie hab ich das mal so gehört..
So ich hoffe das mir jemand nen gute Rat hat, ich will endlich wieder in mein octi steigen....
Mario
- Rainer-76
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Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!
Da es sich hier um eine zivilrechtliche Sache handelt, gilt nach § 269 BGB der Wohnsitz bzw. der
Geschäftssitz von dem der die Leistung zu erbringen hat als Erfüllungsort. Außerdem steht es
ja auch in den AGB drin, die ja ein Vertragsbestanteil sind.
Stellt sich also die Frage, ob es für Dich eine unangemessene Benachteilung ist, wenn
Du das Auto von Stuttgart nach München bringen musst. Da solltest Du am Besten
mal nen Anwalt fragen.
Geschäftssitz von dem der die Leistung zu erbringen hat als Erfüllungsort. Außerdem steht es
ja auch in den AGB drin, die ja ein Vertragsbestanteil sind.
Stellt sich also die Frage, ob es für Dich eine unangemessene Benachteilung ist, wenn
Du das Auto von Stuttgart nach München bringen musst. Da solltest Du am Besten
mal nen Anwalt fragen.
- Snow-White
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Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!
Heißt im Umkehrschluß, Erfüllungsort bestimmt, schlechte Karten für Dich.Ist beim Kauf eines Fahrzeugs für private Zwecke im Falle eines Mangels kein Ort für die Durchführung der Nacherfüllung im Vertrag bestimmt, richtet sich der Leistungsort für die Nachbesserung grundsätzlich nach dem Ort, wo sich der Gegenstand vertragsgemäß befindet. Das ist beispielsweise bei einem Kfz der Wohnsitz des Käufers oder - wie hier - beim Kauf einer Jacht deren Liegeplatz.
Urteil des BGH vom 08.01.2008
X ZR 97/05
BGHR 2008, 551
DAR 2008, 267
...die Embleme bleiben dran.
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- Frischling
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Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!
Ich habe jetzt mal diese seite gefunden,
http://www.123recht.net/Die-Gew%C3%A4hr ... 25935.html
was haltet ihr von punkt 3? Das auto ist ja nicht fahrbereit.
http://www.123recht.net/Die-Gew%C3%A4hr ... 25935.html
was haltet ihr von punkt 3? Das auto ist ja nicht fahrbereit.
- Snow-White
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Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!
Deine Seite ist von 2007, das BGH-Urteil von 2008.
...die Embleme bleiben dran.
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- Frischling
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Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!
ou man, stimmt ja....aber man weis ja nicht ob das auto in dem vergahren in München fahrtüchtig war oder nicht, währe es fahrtüchtig verstehe ich es ja, aber wenn ich meinen fahr hab ich ich nen motorschaden
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- Frischling
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Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!
weh weh weh, recht, deh eh


Octavia II FL Ambiente 1,6l CR TDI DPF, schwarz/ onyx, Xenon, PLUS, Climatronic, Sitzheizung vorne, Bolero, Dachreling, el. FH hinten, Sunset, var. Ladeboden, MuFuLe/ Bluetooth, NR-Paket, Reifendrucküberw., Brillenfach
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Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!
Mobi is nich, was?
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
- Rainer-76
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Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!
Wenn das Auto nicht fahrbereit ist und Du es auf Deine Kosten nach München bringen
lassen sollst, stellt das meiner Meinung nach eine unangemessene Benachteiligung für
Dich dar.
Normalerweise haben doch die meisten Autohäuser einen Abschleppwagen oder einen
Wagen mit AHK und PKW-Transport-Anhänger. Vielleicht könnt ihr ja eine Einigung
finden.
Auf jeden Fall einen Rechtsanwalt fragen. Grundsätzlich hast erst mal Du die
schlechteren Karten wegen der Vereinbarung über den Erfüllungsort. Außerdem steht
in fast allen Verträgen und AGB´s eine "Salvatorische Klausel" die aussagt, dass falls
eine Vereinbarung im Vertrag unwirksam ist, der Vertrag dadurch als ganzes nicht
unwirksam wird und für diesen Fall die unwirksame Regel durch eine andere wirksame
Regel ersetzt wird, die dem Gewollten am nächsten kommt.
Jedoch sieht der Gesetzgeber Möglichkeiten vor, die Deine Rechte als Privatperson
gegenüber Unternehmen stärken.
lassen sollst, stellt das meiner Meinung nach eine unangemessene Benachteiligung für
Dich dar.
Normalerweise haben doch die meisten Autohäuser einen Abschleppwagen oder einen
Wagen mit AHK und PKW-Transport-Anhänger. Vielleicht könnt ihr ja eine Einigung
finden.
Auf jeden Fall einen Rechtsanwalt fragen. Grundsätzlich hast erst mal Du die
schlechteren Karten wegen der Vereinbarung über den Erfüllungsort. Außerdem steht
in fast allen Verträgen und AGB´s eine "Salvatorische Klausel" die aussagt, dass falls
eine Vereinbarung im Vertrag unwirksam ist, der Vertrag dadurch als ganzes nicht
unwirksam wird und für diesen Fall die unwirksame Regel durch eine andere wirksame
Regel ersetzt wird, die dem Gewollten am nächsten kommt.
Jedoch sieht der Gesetzgeber Möglichkeiten vor, die Deine Rechte als Privatperson
gegenüber Unternehmen stärken.
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- Frischling
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Re: Schweres Problem mit Autohändler, brauche dringend hilfe!!!
Dankefür die infos, ich gehe mal morgen zum anwalt. Jetzt hab ich ja schon mal was...
Wünscht mir glück
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