an diese Diskussion kann ich mich schon vor Jahren erinnern - und hatte damals diese Info gefunden (siehe Anlage).
Warum kann ich hier kein pdf/txt-File hochladen?
Ich kopiere hier mal das Fazit dieser Regelung rein:
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E/ECE-gekennzeichnete Reifen (Pkw- Lkw- und Motorrad-Reifen nach ECE-R 30, 54 und 75)
der im Fahrzeugschein unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen
und Felgen (Rad-/ Reifenkombinationen) sind grundsätzlich zulässig, wenn sie
A) der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges - Vmax = Höchstge-
schwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein plus 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwin-
digkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein - entsprechen, unabhängig vom eingetragenen
Geschwindigkeitsindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 Fahrzeugschein)! und
B) wenn sie der unter Ziffer 16 Fahrzeugschein angegebenen zulässigen Achslast ent-
sprechen (der Hälfte der vom Fahrzeughersteller angegebenen Achslast bei Einzel-
anordnung), unabhängig vom eingtragenen Lastindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33
Fahrzeugschein)!
C) Ggf. notwendige Tragfähigkeitsabschläge bei der Montage von V-Reifen (bei Ge-
schwindigkeiten von über 210 km/h), bei W und ZR-Reifen (bei Geschwindigkeiten
von über 240 km/h) und bei Y-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 270 km/h)
sind dabei selbstverständlich genauso zu berücksichtigen, wie der sich ggf. gleich-
falls ändernde und einzuhaltende Tabellenluftdruck bei der Montage von Reifen mit
anderen als im Fahrzeugschein (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33) eingetragen Geschwin-
digkeits- und/oder Tragfähigkeitsindices!
D) Eine Verpflichtung, die im o.g. Sinne montierten Reifen in die Fahrzeugpapiere vor
der Hauptuntersuchnung (HU) nachzutragen besteht nicht, sie besteht erst, wenn
sich die zuständige Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren befassen muss.
Sollte es für den Fahrzeughalter bis zur Verwertung des Fahrzeuges keine Veranlas-
sung geben die Zulassungsbehörde aufzusuchen, muss er auch keine Änderung der
Papiere in die Wege leiten!
Hatte auf mein Audi damals glaub 215/40 R17 87
Hätte aber eigentlich laut Schein mindestens 88er Index gebraucht.
Also Mail an Hankook geschrieben und eine Traglastbescheinigung bekommen.
Weiß nicht wie es bei anderen Herstellern ist, aber habe mir schon öfter Freigaben von Hankook geholt wenn ich eine Reifengröße fahren will die normal nicht im Gutachten steht oder Lastindex nicht langt.
Hallo OSL,
der o.a. Text stammt aus einer Verordnung - wenn diese Vorgaben eingehalten werden, muss man sich keine Freigaben von irgendeinem Reifenhersteller etc. holen.
Vorschriften in den Fahrzeugpapieren, die diesen Regeln nicht entsprechen (Vorgabe eine höheren Geschwindigkeits- oder Traglastindizes als danach notwendig) sind unwirksam.
vielen, vielen, vielen Dank an alle die sich meiner Sache angenommen haben.
Es ist immer gut Fragen und Probleme hier im FORUM gelöst bekommen zu haben.
Moin zusammen,
meine Frage paßt zwar nur bedingt hierher, ich stelle sie trptzdem mal...
Also: Lt. meinen Fz-Papieren muß ich mit meinem Family 195/65 R15 91H fahren (oder entsprechend größer). Gem. Spezifikation würden eigentlich auch T- Reifen reichen (max. 190 KM/h) - genau die sind auch in den Papieren eingetragen - nämlich V-Max 190 KM/h - Kann ich jetzt doch T-Reifen (190 KM/h) fahren oder müssen es H-Reifen (210 KM/h) sein ????
matzallein hat geschrieben:...Kann ich jetzt doch T-Reifen (190 KM/h) fahren...
Nein.
Da der Speed-Index des Reifens immer einen gewissen Betrag (die Prozentzahl fällt mir gerade nicht ein) über der angegebenen Höchstgeschwindigkeit liegen muss.