HILFE !!! ZAHNRIEMEN !!!
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- Frischling
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HILFE !!! ZAHNRIEMEN !!!
hallo liebe gemeinde...
gerade heute wo ich 19uhr mein auto verkaufen wollt, geht er mir frühs aus und nicht wieder an....adac gerufen...zur werkstatt geschleppt und eben anrufe bekommen dass zahnriemen von rolle runtergeganen ist....was verwunderlich ist, weil dieser ja bei 110tkm gemacht wurde, und ich jetzt 156tkm erst habe....
wenn ich heute abend alle unterlagen ansehen kann und sich herausstellt dass ich innerhalb der 2 jahre gewährleistung liege, habe ich da anspruch dass die damalige werkstatt diese rechnung bei jetztigem schaden (ICH HOFFE ES IST KEIN KOMPLETTER MOTORSCAHDEN!!!) beahlt oder ist das einfach pech für mich???
gerade heute wo ich 19uhr mein auto verkaufen wollt, geht er mir frühs aus und nicht wieder an....adac gerufen...zur werkstatt geschleppt und eben anrufe bekommen dass zahnriemen von rolle runtergeganen ist....was verwunderlich ist, weil dieser ja bei 110tkm gemacht wurde, und ich jetzt 156tkm erst habe....
wenn ich heute abend alle unterlagen ansehen kann und sich herausstellt dass ich innerhalb der 2 jahre gewährleistung liege, habe ich da anspruch dass die damalige werkstatt diese rechnung bei jetztigem schaden (ICH HOFFE ES IST KEIN KOMPLETTER MOTORSCAHDEN!!!) beahlt oder ist das einfach pech für mich???
Zuletzt geändert von biker-chris am 8. April 2013 18:00, insgesamt 1-mal geändert.
octavia combi tdi, 2seitiger fzg-schein...
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- ThomasB.
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Re: HILFE !!!
Dazu müsste man wissen, wie die AGBs Deiner Reparatur-Werkstatt aussehen. Grundsätzlich gilt:
..und damit sieht es eher schlecht aus. Wenn es eine Skoda-Vertragswerkstatt war, könnte ich mir vorstellen, dass es auch auf neu verbaute Ersatzteile eine 2-jährige Garantie gibt, bin mir aber nicht sicher.
Sieht eher mau aus. Was sagt denn die Werkstatt? Frag doch mal freundlich (!) da an.
EDIT: Eventuell mal, wenn verneint wird, die Schiedsstelle des KFZ-Handwerks anrufen.
Eine Werkstatt muss zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung („Sachmängelhaftung") auf ihre Arbeit geben, kann die Frist aber vertraglich auf ein Jahr verkürzen. Tritt in dieser Zeit ein Mangel auf, muss die Werkstatt diesen beheben. Eine Garantie auf Arbeiten tritt neben die gesetzliche Gewährleistung, für die Garantie gelten deren Bestimmungen.
..und damit sieht es eher schlecht aus. Wenn es eine Skoda-Vertragswerkstatt war, könnte ich mir vorstellen, dass es auch auf neu verbaute Ersatzteile eine 2-jährige Garantie gibt, bin mir aber nicht sicher.
Sieht eher mau aus. Was sagt denn die Werkstatt? Frag doch mal freundlich (!) da an.
EDIT: Eventuell mal, wenn verneint wird, die Schiedsstelle des KFZ-Handwerks anrufen.
Gruß, Thomas
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Re: HILFE !!!
Bitte mal den Titel editieren und dem Kind einen richtigen Namen geben
Du hast grundsätzlich eine Gewährleistung, allerdings ist eine Gewährleistung keine Garantie! Nach einem Jahr tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein, d.h. bis zu einem Jahr muss der Händler dir beweisen dass der Fehler auf dich zurück zu fürhen ist. Nach einem Jahr musst du das dem Händler beweisen. Praktisch wird es so aussehen dass die Werkstatt es aufs Material schieb und der Hersteller auf die Arbeit.

Du hast grundsätzlich eine Gewährleistung, allerdings ist eine Gewährleistung keine Garantie! Nach einem Jahr tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein, d.h. bis zu einem Jahr muss der Händler dir beweisen dass der Fehler auf dich zurück zu fürhen ist. Nach einem Jahr musst du das dem Händler beweisen. Praktisch wird es so aussehen dass die Werkstatt es aufs Material schieb und der Hersteller auf die Arbeit.
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Biete Tacho-, Climatronic- und Schalterumbau.
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- Frischling
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Re: HILFE !!!
Black_A4 hat geschrieben:Bitte mal den Titel editieren und dem Kind einen richtigen Namen geben![]()
Du hast grundsätzlich eine Gewährleistung, allerdings ist eine Gewährleistung keine Garantie! Nach einem Jahr tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein, d.h. bis zu einem Jahr muss der Händler dir beweisen dass der Fehler auf dich zurück zu fürhen ist. Nach einem Jahr musst du das dem Händler beweisen. Praktisch wird es so aussehen dass die Werkstatt es aufs Material schieb und der Hersteller auf die Arbeit.
also hab ich praktisch egal wie es augeht die arschkarte oder wie???
wozu gibt es dann eigentlich 2 jahre gewährleistung wenn am ende doch alles so gedreht und zum anderen geschoben wird, dass keiner für haftet..ist doch beschissen!
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Re: HILFE !!! ZAHNRIEMEN !!!
Moin,
ja und?! Mit Deiner prellenden "!"- und defekten Shifttaste müssen wir uns schließlich auch rumärgern.
Grüße
Torsten
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Re: HILFE !!!
Liegst Du nun innerhalb der 2 Jahre? Nicht das wir hier über Dinge diskutieren die eh nicht greifen. Du hast am 12.08.2011 das Fahrzeug gebraucht mit 119000 Km gekauft. Von daher müsste der Wechsel einige Monate zuvor vom Vorbesitzer gemacht worden sein, wenn es bei 110000 Km war. Ich bezweifle stark das dies noch nach dem 08.04.2011 war. Und wenn dann ganz knapp. Sieht Imho für die 2 Jahre schon sehr eng aus.biker-chris hat geschrieben:wozu gibt es dann eigentlich 2 jahre gewährleistung wenn am ende doch alles so gedreht und zum anderen geschoben wird, dass keiner für haftet..ist doch beschissen!
Zur Schreibweise wurde ja nun schon alles gesagt. Bitte dran halten. Danke.
Ich bin dann mal weg.
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Re: HILFE !!! ZAHNRIEMEN !!!
Ich würde nun erstmal eine Beruhigungsflasche öffnen und dann betrachten, was kaputt ist und ob ggf. noch der 2-Jahres-Rahmen greifen kann. Dann mit der wechselnden WS sprechen, ggf. mit Beteiligung bei der Instandsetzung. Da der Riemen immerhin 46 tkm gehalten hat, wird es schwierig, da einen Einbaufehler nachzuweisen. Es wird sicher ein Stehbolzen gebrochen sein und da stellt sich die Frage, ob die bei 110 tkm mit gewechselt wurden. Ich mache es immer mit, genau wie die WaPu und es hat bisher immer gehalten.
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- Alteingesessener
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Re: HILFE !!! ZAHNRIEMEN !!!
Dumme Frage, was sind Stehbolzen, was machen die im Zusammenhang mit dem Zahnriemen?
Gruß
Kalli*
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