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Re: Wie lange bleibt eine Fehlermeldung im Speicher auslesba

Verfasst: 22. März 2017 08:59
von Werkstattchecker
Da bin ich ja mal gespannt, was bei mir raus kommt.

Ich fahre nachher in eine freie Werkstatt.

Wenn nur die Anzahl des Fehlers benannt wird und nur das letzte Datum, wäre das nur suboptiomal.

Besser wäre schon das Datum eines jeden Auftretens... Aber ich warte mal ab

Re: Wie lange bleibt eine Fehlermeldung im Speicher auslesba

Verfasst: 22. März 2017 09:07
von TorstenW
Moin,

das Datum des gleichen Fehlers davor wird definitiv nicht angezeigt!
Wie schon geschrieben, Kaufbelege für das Öl sind schonmal ein ordentliches Pfund an Argumenten zusätzlich zum Fehlerspeicher.
Wichtig: Den Speicher nur auslesen, aber NICHT LÖSCHEN lassen!!!
So ein Ausdruck des Fehlerspeichers ist nämlich problemlos manipulierbar; die Beweiskraft ist demzufolge eingeschränkt.

Grüße
Torsten

Re: Wie lange bleibt eine Fehlermeldung im Speicher auslesba

Verfasst: 22. März 2017 09:16
von Werkstattchecker
Belege über das Öl habe ich nicht mehr. Beim ersten Nachfüllen habe ich damit auch nicht gerechnet.

Re: Wie lange bleibt eine Fehlermeldung im Speicher auslesba

Verfasst: 22. März 2017 10:47
von TorstenW
Hmmmmm.....
Vielleicht mit Kredit- oder EC-Karte bezahlt, so dass man nötigenfalls auf diesem Weg an einen Beleg kommen kann? ;)
Du wirst staunen, was und wie lange die Firmen solche Daten speichern. 8)
Grüße
Torsten

Re: Wie lange bleibt eine Fehlermeldung im Speicher auslesba

Verfasst: 22. März 2017 12:47
von Werkstattchecker
Sonst zahle ich immer mit EC, nur dieses Mal nicht.

Und ein pfiffiger Anwalt würde auch sagen, dass das gekauft Öl ja auch für einen anderen Wagen gewesen sein könnte.

Egal..

Ich war eben den Fehlerspeicher in einem freien Werkstatt auslesen. Das Ergebnis war nicht gut.
Das Angehen der Ölwarnleuchte wird wohl nicht als Fehler gespeichert.
Ich hatte nur einen sporadischen Fehler vom Radio hinterlegt, sonst nichts.

Natürlich doof für mich

Re: Wie lange bleibt eine Fehlermeldung im Speicher auslesba

Verfasst: 22. März 2017 13:22
von TorstenW
Moin,

najaaaaaa, gegen solche Anwälte (wenn es denn wirklich so weit eskalieren sollte) hat man dann vielleicht einen Kumpel als Zeugen, mit dem man sich über dieses Problem unterhalten hat?!
Also ich hätte (jetzt ohne fiesliche Tricks, Falschaussagen etc.!!!) mindestens einen Bekannten, mit dem ich mich über sowas unterhalte.

Grüße
Torsten