@ iamit
Genau so ist es, müßte eine extra RS (Verkehr) für Firma haben damit diese zahlt. War mir so bisher nicht klar. Dachte es wäre bei der privaten dabei. Pech gehabt... kann ich eh nicht mehr ändern, muß halt hoffen das alles gut geht.
Ich weiß nur, daß der Unfallverursacher seine Schuld zugegeben hat, das ganze polizeilich aufgenommen und von der Polizei eine "Reparaturfreigabe" ausgestellt wurde. (Dort ist es anscheinend so, wenn der Unfallverursacher die Schuld zugibt, erhält man eine "Reparaturfreigabe" die bei der Vers. abgegeben werden muß). Das Problem sehe ich eher in der Höhe des hier festgestellten Schadens, mit der Aussage Tür muß gewechselt werden wenn die Reparatur "ordentlich" sein soll, alles in allem 3 T€. Dort hätten sie es wahrscheinlich möglichst günstig, für nicht mehr als 300 Euro "repariert".
Auslandunfall
- teddy
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Re: Auslandunfall
Da hast du Recht. Man muss unterscheiden zwischen Unfallverursacher und -geschädigtem. Da hab ich nicht dran gedacht.iamit hat geschrieben:Und m.E. ist das Unfallproblem, um das es hier geht, ja ein Problem des Halters, weil dieser geschädigt ist und nicht der Fahrer[...]
Wäre der TO der Verursacher gewesen, hätte er als Fahrer haften müssen und hätte sich somit auf seine RS stützen können, wenn er z.B. juristische Hilfe gebraucht hätte hinsichtlich der Forderungen des Unfallgegners.
Da er aber der Geschädigte ist, bzw. seine Firma, interessiert das seine private RS nicht.
Klingt eigentlich logisch, wenn man noch 2 / 3 mal drüber nachdenkt.
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Re: Auslandunfall
Aber nur für die strafrechtlichen Konsequenzen des Unfalls. Für die zivilrechtlichen Ansprüche ist die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs zuständig.teddy hat geschrieben:Wäre der TO der Verursacher gewesen, hätte er als Fahrer haften müssen
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Re: Auslandunfall
Ja, tehr, da hast du Recht. Aber das hatte ich nicht gemeint. Ich meinte, wenn der Unfallgegner z.B. ungerechtfertigte Forderungen geltend machen will gegen den Verursacher.
teddy hat geschrieben:[...]hätte er als Fahrer haften müssen und hätte sich somit auf seine RS stützen können, wenn er z.B. juristische Hilfe gebraucht hätte hinsichtlich der Forderungen des Unfallgegners.