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erklärung hier:
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Die Normverbrauchsabgabe
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine Art "Erstzulassungssteuer". Sie ersetzte die frühere Luxussteuer und wird abhängig vom Verbrauch (PKW, Combi) oder vom Hubraum (Krafträder) als Prozentsatz vom Nettopreis samt dem mitgelieferten Zubehör berechnet.
Die Höhe der Normverbrauchsabgabe ist unabhängig davon, ob es sich um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt.
Die Berechnung der Steuersätze erfolgt seit 1. Jänner 1996 bei Kraftwagen nach dem MVEG-Zyklus des Treibstoffverbrauchs. Der Steuersatz für Krafträder beträgt 0,02 x (Hubraum - 100). Die errechneten Prozentsätze werden auf volle Prozentsätze auf- oder abgerundet. Nur Zubehör, das auch nach der Fahrzeugübergabe an den Kunden noch montiert werden kann (und auch erst dann montiert wird!), unterliegt nicht der NoVA.
Der Käufer des Fahrzeuges bezahlt die NoVA beim Händler, dieser überweist sie dem Finanzamt. Die NoVA gehört also zu den Anschaffungskosten und ist somit auch Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer: Auf den Nettopreis samt NoVA werden also noch 20% USt. aufgeschlagen – es heißt also also wieder einmal Steuer von der Steuer bezahlen

(
Die Abgabe beträgt höchstens 16% des Erwerbspreises bzw. des gemeinen Werts. Obwohl die NoVA als Ersatz für die Luxussteuer (12% Aufschlag auf die USt.) konzipiert war, übertrifft sie diese bereits locker.
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für einen octavia 2.0tdi dsg fallen z.b. 8% nova an. für einen 2.0fsi tiptronic 11%. der 1.9tdi hat hingegen nur 6% (wg. verbrauch).
sei froh, dass du dieses "unding" in deutschland nicht hast
lg,
phoenix
