
ich war ja der meinung, irgendwann in der fahrschule gelernt zu haben, dass man zum autofahren festes schuhwerk zu tragen hat... so machten sich klassenkameraden auch ein problem daraus, mit flip flops auto zu fahren...
nun las ich heute in der mz einen kleinen text eines journalisten... dieser sagte, dass es in der stvo nirgends festgeschrieben steht, man müsse beim autofahren schuhe tragen... darüber hinaus sagte er, das oberlandesgericht bamberg habe entschieden, dass man auch barfuß und mit sandalen/flipflops fahren darf...
wie ist das nun genau?! ich kann bei bedarf den artikel der "mitteldeutschen zeitung" auch gern mal einscannen...
mfg
da que