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Garantiefall beim Re-Import: das ist der Haken

Verfasst: 15. April 2004 10:31
von octavia-treter
Hallo, Ihr!
Ich dachte bisher immer, dass bei einem Re-Import die Garantieabwicklung kein Problem ist. Es gibt aber einen Haken:
Laut Auskunft meiner Werkstatt zahlt Skoda nur die Kosten für die Reparaturarbeit und die Teilekosten an die ausführende Vertragswerkstatt. Nicht aber den Aufwand für die Diagnose. Das heißt, wenn die in der Werkstatt einen halben Tag suchen, bis sie den Fehler rausgefunden haben (Das kann leicht passieren bei Bauteilen, die nicht im Fehlerspeicher erfasst werden, wie z.B. Pop-Off-Ventil), dann muss man einen halben Tag Arbeit selber zahlen!!!!
:evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil:
Stimmt das wirklich? Wer weiß näheres???
Einem Kunden, der das Auto im Haus gekauft hat, brummt die Werkstatt diese Kosten natürlich nicht auf, aber einem "fremden" schon.
Wer hat diesbezüglich Erfahrungen mitzuteilen?

P.S.: Bei einem Preisvorteil von 5000 Euro würde ich trotzdem wieder re-importieren; da können sie lange Fehler suchen für das Geld. :wink:

Verfasst: 15. April 2004 10:59
von Mayday
Macht ein Reimport wirklich 5000 Euro aus?

Was hab ich daneben noch für Nachteile?
- Mein Händler begrüßt mich nicht sehr nett und kulant ist er auch nicht so sehr
- Der Wiederverkaufswert ist niedriger (wieviel?)
- Manche Ausstattungsmerkmale sind nicht vorhanden.

Unter Umständen kann es also schon lohnen einen hiesigen Skoda zu kaufen ...

Verfasst: 15. April 2004 12:08
von octavia-treter
Mayday hat geschrieben:Macht ein Reimport wirklich 5000 Euro aus?
Beim meinem RS Combi mit Allem (ausser Navi, Freisprech, PDC, Schiebedach) ist der Unterschied zum deutschen Listenpreis sogar exakt 5.500 Euro (!!!) gewesen! Hab grad nochmal nachgerechnet.
Das entspricht einem Rabatt vom 20,6% . Beim Händler in Deutschland war nicht mehr als 8% drin!
Austattung: Alles, was in Deutschland Serie ist (nichts fehlt!) + Zusatzausstattung.

Zurück zum Thema: Wer kann was zu den Kosten der Fehlersuche sagen?

Verfasst: 15. April 2004 17:03
von Michael Jabbusch
Es gibt ja auch die Möglichkeit, das man mal umziehen muss. Deshalb wird beim neuen Skoda-Händler nicht gleich ein Miesepeter-Gesicht aufgesetzt. Die Werkstätten verdienen an allen Kunden, ob nun dort gekauft, in der Nachbarstadt oder im Nachbarland.
Ich habe bei meinem EU-Fahrzeug etwa 3000,- Euro weniger bezahlt und es bisher nicht bereut. Ich habe bei Fehlersuche noch keinen Euro in der Werkstatt bezahlt. Wenn ein Garantiefehler war, hat die Kosten Skoda übernommen. Allerdings war bisher noch nicht viel kaputt, nur Massenmesser und Blicker.
Michael

Verfasst: 15. April 2004 18:21
von pil
Ich hab bei meinem vor zwei wochen bestellten Octi auch 5077€ gespart.

Verfasst: 15. April 2004 18:32
von Manuel A4 TDi
Die Behauptung ist Unsinn!


Konfrontieren deinen Händler mit einer einfachen Frage:

Wenn ich im Urlaub bin und einen Garantiefall an meinem Fahrzeug habe,
muß ich dann zu Ihnen kommen?

Anwort des Händlers:

Nein, Sie haben europaweit Garantie und können zu jedem
Vertragshändler vor Ort fahren, der diese Arbeiten durchführen muß.

Gruß

Manuel

Verfasst: 15. April 2004 18:54
von octavius
auch ohne Reimport waren bei mir über 13% drin. Bei anderen Members noch mehr.

Verfasst: 15. April 2004 20:24
von Grillspatz
@ octavia-treter:

Meines Wissens nach ist die Garantie mittlerweile durch ein Gesetz der EU geregelt. Die Garantie gilt auch bei einem Re-Import in vollem Umfang. Bei mir gab´s da auch in der Garantiezeit (ist ja eigentlich nur ein halbes Jahr, die restlichen 1 1/2 Jahre sind Gewährleistung; Stichwort Beweislastumkehrung) keinerlei Prob´s.

Verfasst: 15. April 2004 21:05
von Teddybär 1964
Die Ganze Geschichte heisst übrigens nicht mehr GARANTIE sondern GEWÄHRLEISTUNG !!! Das ist nicht das Gleiche !

Meines Wissens ist "normalerweise" der Händler zuständig, der das Auto verkauft hat. Dies gilt natürlich nicht in "Notfällen" - da greift dann die "Mobilitätsgarantie" (sofern es Diese in dem Land gibt, in dem der OCTI eigentlich erworben wurde !!). Wer einen OCTI z.B. aus NL hat, könnte rein theoretisch mit seinen Gewährleistungsansprüchen an den dortigen Händler verwiesen werden. Meist wird das nicht gemacht - könnte aber gemacht werden !!

Das die Vertragswerkstätten nicht alles, was die Gewährleistung berührt bezahlt bekommen, ist ein alter Hut. Es gibt da feste Maximalsätze und wenn die Vertragswerkstatt länger braucht, um einen Fehler zu finden oder zu beheben, dann ist´s deren Bier. Deshalb sind natürlich nicht alle "Freundlichen" so freundlich zu den "Importis". Kann man ja auch verstehen, oder ? Wenn der "Stammkunde" kommt, wird meist ein Auge zugedrückt, denn der soll ja seinen nächsten SKODA wieder vor Ort kaufen.

Wer´s nicht glaubt, kann sich ja mal bei SAD oder ein paar Freundlichen schlau machen.


Gruss
Michael

Verfasst: 15. April 2004 21:11
von Manuel A4 TDi
Das ist doch totaler Unsinn!

Demnach darf ich ja nicht Umziehen innerhalb meiner Gewährleistungszeit, da ja dann mein neuer Händler an meinem neuen Wohnort mir meine Garantie- oder Gewährleistungsarbeit verweigern darf!

Gruß

Manuel