Hallo,
ich möchte meinen Octavia gebraucht verkaufen. Um rechtliche Fallstricke auszuschließen, denke ich im Moment schon über den Kaufvertag nach. Was sollte da drin stehen?
Ich habe im Internet folgenden Mustervertrag gefunden. Was haltet ihr davon?
http://www.fahrschule123.de/auto-verkau ... ertrag.pdf
Gruß,
Peter
Muster Kaufvertrag
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Re: Muster Kaufvertrag
octi rs I mit emmegas-anlage
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Re: Muster Kaufvertrag
Wenn Du Dein Auto bei Mobile.de einstellst, kannst Du gleich einen ausgefüllten Kaufvertrag drucken lassen....
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Re: Muster Kaufvertrag
Wenn du einen Wagen verkaufst musst Du die Wahrheit über den Kilometerstand , Unfall, Tüv usw. sagen, dass lässt sich alles sehr leicht überprüfen.
Las dir ein Gutachten ( TÜV, Dekra, KUS usw…) machen.
Aber über den technischen Zustand solltest Du keine Aussagen machen, weil Du steckst ja nicht in jedem Teil drin.
Unbedingt sollten solche Formulierungen im Vertrag stehen:
Privatverkauf
Der Käufer erklärt sich daher ausdrücklich damit einverstanden, auf die gesetzlich zustehende Garantie bzw. Gewährleistung völlig zu verzichten. Garantie, Gewährleistung, sowie Rücknahme der Ware ( PKW) sind ausgeschlossen.
Das heißt, der Verkäufer schließt jegliche Haftung für Rechts- und Sachmängel ausdrücklich aus.
Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen wurden nicht gemacht.
Ich habe einen Bekannten, der hat sich für die Übergangszeit, bis sein Neuwagen geliefert wurde einen Gebrauchtwagen für 4500€ gekauft. Als der Neuwagen geliefert wurde und er den Gebrauchtwagen weiter verkaufen wollte, stellte er fest, das dieser nur noch 1500€ wert war.
In der Zwischenzeit hatte er aber die Zylinderkopfdichtung und das Motorsteuergerät repariert.
Der Vertrag wurde wegen dieser Gewährleistung, nach einem Rechtsstreit, 18 Monate, rück abgewickelt.
Jetzt hat er eine versiffte Karre auf dem Hof stehen.
Ich kenne weiterhin einen Typen, der geht mit jedem privaten PKW Kauf zu seinem Rechtsanwalt und klagt erst einmal, der bekommt immer 30-50% vom Kaufpreis erstattet, die Leute haben keine Zeit oder Lust auf einen Rechtsstreit.
Gruß Michael
Las dir ein Gutachten ( TÜV, Dekra, KUS usw…) machen.
Aber über den technischen Zustand solltest Du keine Aussagen machen, weil Du steckst ja nicht in jedem Teil drin.
Unbedingt sollten solche Formulierungen im Vertrag stehen:
Privatverkauf
Der Käufer erklärt sich daher ausdrücklich damit einverstanden, auf die gesetzlich zustehende Garantie bzw. Gewährleistung völlig zu verzichten. Garantie, Gewährleistung, sowie Rücknahme der Ware ( PKW) sind ausgeschlossen.
Das heißt, der Verkäufer schließt jegliche Haftung für Rechts- und Sachmängel ausdrücklich aus.
Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen wurden nicht gemacht.
Ich habe einen Bekannten, der hat sich für die Übergangszeit, bis sein Neuwagen geliefert wurde einen Gebrauchtwagen für 4500€ gekauft. Als der Neuwagen geliefert wurde und er den Gebrauchtwagen weiter verkaufen wollte, stellte er fest, das dieser nur noch 1500€ wert war.
In der Zwischenzeit hatte er aber die Zylinderkopfdichtung und das Motorsteuergerät repariert.
Der Vertrag wurde wegen dieser Gewährleistung, nach einem Rechtsstreit, 18 Monate, rück abgewickelt.
Jetzt hat er eine versiffte Karre auf dem Hof stehen.
Ich kenne weiterhin einen Typen, der geht mit jedem privaten PKW Kauf zu seinem Rechtsanwalt und klagt erst einmal, der bekommt immer 30-50% vom Kaufpreis erstattet, die Leute haben keine Zeit oder Lust auf einen Rechtsstreit.
Gruß Michael