Hallo Leute,
habe aufmerksam die einzelnen Postings zum diesem Thread gelesen.....
....meine Beurteilung bzw. Erfahrung geht er in die Richtung wie von "matt" oder "frankw".
Unabhängig davon, daß ein verzögerter Eintritt der Bremswirkung von 1,2 oder 3 sec. bereits den Tod bedeuten könnte bei entsprechend hohen Geschwindigkeiten, so ist mir bei meinem RS noch nichts gravierend Beängstigendes aufgefallen, das ich nicht als "normal" bewerten würde.
So erachte ich es als normal (war auch so bei meinem 2.0er Megane), daß die Bremsleistung durch Nässe/Spritzwassereinwirkung im ersten Moment des Abbremsens, dann wenn die Klötze in Kontakt zur Scheibe treten, spürbar geringer ist. Diese Bremsminderleistung sollte aber innerhalb eines Sekundenbruchteils wieder aufgehoben sein, sobald durch den Kontaktwiderstand bzw. die Gleitreibekräfte und der damit verbundenen Wäre/Hitzeentwicklung die Wassereinflüsse verdampfen.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß hier so einer Art Aquaplaning zwischen Belag und Scheibe entsteht und dadruch das Auto nicht zum Abbremsen kommt. Das wäre ja lebensgefährlich.
Dieser Nässeeffekt wird dann noch stärker, wenn es sich aufgrund der Salzstreuung durch die Winterdienste eben um stark salzhaltiges Wasser handelt und die Scheiben soz. versalzen. Dann könnte auch bei trockenen Straßenverhältnissen das erste starke Bremsmanöver im ersten Moment eine schlechte Wirkung haben, bis das Salz von den Scheiben gelöst ist.
Im ADAC-Mitgliedermag. oder in Auto-Motor-Sport TV kam da mal was zu diesem Thema. Und man sollte diese Schrecksekunde gerade im Winter mit Einberechnen und noch vorrausschauender und frühzeitiger Bremsen als unter sommerlichen Verhältnissen.
Kurzum:
Für mich ist es daher eher normal, daß besonders zur Winterzeit bei Nässe die Bremswirkung im ersten Moment erschreckend schlecht ist.
Aber mir ist noch nie aufgefallen, daß dieser Schreckmoment womöglich 2-3 sec. andauert. Gut, vielleicht habe ich darauf noch nie geachtet und ich hatte diese Situation noch nicht in dieser Form.
Wenn es so wäre, dann würde ich auch die hier diskutierten Maßnahmen bedenken.
Aber Vorsicht ist geboten, denn......
....wollte noch was zur sog. (Produkt)haftung sagen:
Wenn an Teilen, gerade bei solchen sicherheitsrelevanten Dingen wie Bremsanlage etwas manipuliert wird/ist, das nicht herstellerkonform ist bzw. offiziell anerkannt bzw. TÜV geprüft und freigegeben ist, dann haftet Ihr im Falle des Falles selbst.
Sprich, verbaut Ihr diese "NBL" an Eurer Bremse, egal ob privat oder Werstatt, für die --wenn ich in diesem Thread nichts überlesen habe, keine fahrzeuspezifische Zulassung besteht, dann springt keine Versicherung der Welt ein (respektive es haftet kein Hersteller, in diesem Fall Skoda bzw. VW-Konzern), wenn Euch ein Unfall passiert, der nachweislich aufgrund einer verspäteten Bremswirkung o.ä. zurückzuführen ist.
Ihr zahlt dann sowohl Euren eigenen Schaden, als auch den des anderen (wenn ihr der Verursacher seit). Wenn Personen zu Schaden kommen, im extrem Fall mit Todesfall, dann zahlt Ihr Euer Leben lang.
Grund:
Der Eingriff in die Bremsanlage und eine Veränderung an dieser, die durch den Hersteller so nicht vorgesehen ist, wird Euch als grob fahrlässige Handlung ausgelegt. Es ist dann auch nicht von Belang, ob die schlechte Bremswirkung von der Bremse selbst herrührt. Sobald da etwas dran ist, was der Hersteller bzw. TÜV nicht offiziell freigegeben hat, dann wird der Hersteller eine Haftungsausschlußklausel benutzen und ist aus dem Schneider.
Apropos TÜV Freigabe oder ABE.....gibt es für die NBL eine solche ?
Wenn nicht, dann fahrt ihr sowieso ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend.......aber das sollte jeder selbst entscheiden und selbst die Verantwortung übernehmen.......Schließlich sind wir ja alle erwachsen.
Ach ja:
Wenn ohne die NBL wegen der schlechten Nassbremswirkung o.g. Szenario eintritt (rein hypothetische Betrachtung), und das Versagen der Bremse nachweisbar ist (z.B. fabrikationstechnischer Produktfehler, Materialfehler, Fehlkonstruktion, whatever) dann tritt die Produkthaftung in vollem Umfang ein.
In den USA gibt es unzählige solche Fälle, wo Konzerngiganten Millionenbeträge an die Geschädigten abdrückem müssen.
Klar, Voraussetzung ist in jedem fall, der Unfallsachverständige kommt tatsächlich dahinter und stellt fest, daß an dieser Bremsanlage etwas manipuliert worden ist. Was niemand weiß, kann Euch auch nicht zum Nachteil gereichen oder als Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
Klar auch, daß es so negativ nicht ausgehen muß. Aber es kann.
Ich rede auch von der Haftung und nicht von der gesetzl. Gewährleistungspflicht, wenn an dem Bauteil ein Mangel vorliegt. Das wäre wieder ein anderes Thema.
Möchte hier nicht als Klugscheißer auftreten oder als Moralapostel.
Aber ich wollte es einfach nur mal zu bedenken geben und völlig wertneutral darauf hinweisen, daß solche Dinge mit Vorsicht zu genießen sind, auch wenn die Verbesserung der Bremsleistung zunächst mal sehr sinnvoll ist, die Sicherheit erhöht und die Gefahr reduziert.
Aber die Gesetzeslage und Rechtssprechung kann dies u.U. etwas anders sehen und auslegen. Wenn die Sachlage im Falle des Falles unklar ist, wird man zur Rechenschaft gezogen, wenn an der Bremse rumgedokort worden ist, egal ob nur eine Blechkonstruktion die Bremse vor Wasser schützt oder etwas anderes verändert wurde. Es geht auch nicht um die Frage, was ist das größere Übel, schlechte Nassbremswirkung akzeptieren oder schlechte Karten bei Produkthaftung.
Vielleicht sehe ich das alles zu negativ oder das Thema Produkthaftung ist hier gar nicht relevant, aber ich meine eben schon.....
....aber man möge mich bei Bedarf korrigieren.
Nichts für ungut und bitte nichts persönlich nehmen.
Viele Grüße
V-Power
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